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DSGVO Auskunft

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letzte Antwort am 03.08.2018 11:57:22 von Silvia_Kubisch
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ramay
Beginner
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Sehr geehrtes Datev-Team,

wie kann ich eine auf der DSGVO basierende Anfrage über bei uns gespeicherte Daten einer Person beantworten, ohne dies "händisch" erledigen zu müssen?

Ist eine automatisierte Datenauslesung formularmäßig über Datev- Anwalt geplant oder schon möglich?

Ansonsten: Welche Alternativen stehen zur Verfügung?

Mit freundlichen Grüßen aus Lahr

Matthias May

w_paul
Erfahrener
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Es müsste ein Druck aller Stammdaten möglich sein.

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mkolberg
Meister
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unbedingt auf "Datenschutz" pochen und niemandem irgend welche Daten preisgeben, der sich nicht wirklich authorisiert hat.

-> Auf eine Email- Abfrage darf ohne Überprüfung der Berechtigung keinesfalls mit Übermittlung von Daten geantwortet werden.

Auch besteht seitens des Mandanten ein Vertragsverhältnis, so daß nicht jeder Angestellte des Mandanten das Recht auf Auskunft hat.

Man kann natürlich freundlich per "Textbaustein" darauf verweisen, daß alle relevanten Daten auf der letzten Lohnabrechnung / Korrespondenz angedruckt sind, die dieser Person vorliegen sollte, ohne auf Details einzugehen.

j_d_
Beginner
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In der Vorlagenverwaltung V.8.12 gibt es die Vorlage Mandantenstammblatt (09.03.2016), welche die erfassten Stammdaten auf ca. 3-5 A4 Seiten ausgibt, aber leider nur die "SDV-Seriendruckfelder" und nicht die (für die anwaltlichen Bearbeiter) benutzten "phx- Seriendruckfelder" (bspw. «phx[Adressen.MDT.IBAN]»).

Mache nutzen auch die "PCD-Seriendruckfelder" zur Vorbelegung der Verschlagwortung.

Das "alte" Dilemma der interdisziplinären Kanzleien. Der StB-Bereich kennt die Stammdatenhaltung von DATEV Anwalt nicht und umgekehrt, weil diese sich überschneidet.

Kann man das "händisch" (und ohne unverhältnismäßigen Aufwand) überhaupt erledigen?

Wer die Beschreibung zum Löschen von Akten in Anwalt classic (Dok.-Nr.: 1000948 Stand 08.05.2018) liest, hat irgendwie kein gutes Gefühl (Ziffer 4 und 5). Und DMS?

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DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Sehr geehrter Herr May,

wie Sie Ihre Pflichten als Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der DS-GVO erfüllen, lesen Sie im Einstiegsdokument für den Verantwortlichen im Sinne der DS-GVO bei der Nutzung von DATEV-Produkten. Dort finden Sie unter 5.1 das Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO. Eine beispielhafte Vorgehensweise zur Erfüllung des Auskunftsrechts gem. Art. 15 DS-GVO finden Sie in dem Dokument Auskunftsrecht (Art. 15 DS-GVO). Hier ist beschrieben, wie Sie vorgehen, wenn eine betroffene Person über die zu ihr gespeicherten Daten Auskunft verlangt und welche Voraussetzungen für das Erteilen der Auskunft erfüllt sein müssen (z. B. Identitätsprüfung).

In DATEV Anwalt classic selbst sind nur wenige personenbezogene Daten gespeichert, z. B. ggf. der Name des Mandanten in der Aktenbezeichnung, Beteiligung des Mandanten an der Akte, Leistungen für den Mandanten in der Akte, Rechnungen an den Mandanten in der Akte, Forderungen des Mandanten gegenüber seinem Gegner, Zahlungen für und vom Mandanten in der Akte. Welche Daten betroffen sind, finden Sie in der Leistungsbeschreibung DATEV Anwalt classic, Version 8.1, Art.-Nr. 48611 in Nr. 3.3.

Wie Sie die in Anwalt classic gespeicherten personenbezogenen Daten auffinden, lesen Sie im jeweiligen Datenschutzsteckbrief, im Falle von Anwalt classic ist das  Datenschutz-Steckbrief DATEV Anwalt classic und Customizing-Produkte unter 3.1.

Daten, die zum Mandanten oder Adressaten gespeichert sind wie z. B. Adresse und Telefonnummer, Bankverbindung, etc., werden nicht in Anwalt classic, sondern in den Zentralen Stammdaten gespeichert. Hierfür nutzen Sie den  Datenschutz-Steckbrief Zentrale Stammdaten, Kap. 3.1.

Ein automatisches Auslesen der Daten ist leider nicht möglich und derzeit auch nicht geplant.

Es tut mir leid, dass wir Ihnen hier keine komfortablere Lösung bieten können.

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Kubisch

Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
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mkolberg
Meister
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Interessant scheint mir folgendes Gesetz zu sein:

https://dsgvo-gesetz.de/bdsg-neu/34-bdsg-neu/

Dann schreibt Haufe einen interessanten Absatz in:

DSGVO: Auskunftsrecht der betroffenen Person | Steuern | Haufe

wörtlich zitiert:

"Prüfung der Daten vor Herausgabe

Überall dort, wo eine berufsständische Verschwiegenheitspflicht ins Spiel kommt, ist vor der Herausgabe der Informationen an die betroffene Person besondere Vorsicht geboten, um nicht die Verschwiegenheitspflicht gegenüber Mandanten zu verletzen. Das Recht auf Erhalt einer Kopie darf außerdem die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen. So ist darauf zu achten, dass im Zuge der Auskunftserteilung keine Informationen über weitere Personen offenbart werden und dass die Informationen, die im Rahmen der Auskunftserteilung herausgegeben werden beispielsweise keine Geschäftsgeheimnisse beinhalten oder Urheberrechte verletzen. Die Auskunft muss also verweigert werden, wenn sie in Konflikt mit den Rechten und Freiheiten anderer Betroffener steht.

Gerade vor dem Hintergrund des Berufsrechts eines Steuerberaters ist ein solcher Konflikt nicht unwahrscheinlich, denn das Mandatsverhältnis ist nicht nur strafrechtlich, sondern auch berufsrechtlich geschützt. Verlangt beispielsweise im Rahmen einer Lohnbuchhaltung ein Mitarbeiter eines Mandanten Auskunft über seine personenbezogenen Daten, so muss er zur Bearbeitung seines Auskunftsbegehrens an den Mandanten verwiesen werden, da das Mandatsverhältnis der Verschwiegenheit zwischen Steuerberater und Mandant unterliegt.

Vorsicht ist im Übrigen auch dann geboten, wenn Anfragen von Behörden, Krankenkassen oder Rechtsanwälten gestellt werden, auch wenn diese nicht unter das hier beschriebene Auskunftsrecht fallen, da sie nicht von einer betroffenen Person durchgeführt werden. In diesen Fällen ist immer zuerst zu prüfen, ob der Auskunftsersuchende überhaupt eine Rechtsgrundlage für sein Ersuchen hat, oder ob eine Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Als Stichwort sei hier z.B. das schützenswerte Interesse eines Beschäftigten genannt, wenn ein Auskunftsersuchen den Hintergrund einer Gehaltspfändung hat."

___________________________________

Existieren bereits fertige Mustermitteilungen zur Auskunftserteilung (Insbes. an Mitarbeiter eines Mandanten? Mandanten bei Auskunftsersuchen informieren?

  • Auskunftserteilung,
  • Negativauskunft,
  • Auskunftsablehnung wegen fehlender Identifizierbarkeit
  • Auskunftsablehnung aufgrund Berufsrecht
  • Auskunftsablehnung aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflicht

Berechenbarkeit der Auskunftserstellung eines Mitarbeiters an den Mandanten

rahayko
Fortgeschrittener
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Zu diesem Thema noch mal:

ich lese mit gerade das Dokument 1021826 zu Version 12.0 durch und finde folgendes:

1.2.2.9 Ausgabe aller Kommunikationsdaten im Word-Handaktenbogen

Bei Erstellung des Standardschreibens AC01 Handaktenbogen in Microsoft Word über das Fenster Schreiben

erstellen werden auf den Seiten „Beteiligte in Sachen: <Aktenbezeichnung>“ jetzt alle Kommunikationsdaten (nicht

nur die Standard-Telefonnummer bzw. Standard-E-Mail-Adresse oder Kontonummer) der Aktenbeteiligten

ausgegeben.

Das Layout wurde optimiert. Die Ausgabe von

  • Adresse
  • Kommunikationsdaten und
  • Kontoverbindungen

erfolgt durch jeweils eine Leerzeile getrennt in mehreren Blöcken. Bisher wurden die Angaben ohne Leerzeile

ausgegeben.

Das könnte zumindest helfen, die Daten auf eine Blick zu erhalten, wenn auch man die Daten der nachfragenden Person herauskopieren müsste.

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
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DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Hayko,

nach Installation der DATEV-Programme 12.0 können Sie personenbezogenen Daten der Adressaten direkt aus den Zentralen Stammdaten exportieren können. Wie das geht, lesen Sie im Dokument:

Datenschutz-Steckbrief Zentrale Stammdaten

im Kapitel "3.4 Exportieren".

Viele Grüße

Silvia Kubisch

Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
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rahayko
Fortgeschrittener
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Hallo Frau Kubisch,

vielen Dank für den Hinweis. Ich habe das Dokument angefangen von vorne zu lesen und hatte den Hinweis den Sie jetzt gegeben haben nicht dem Inhaltsverzeichnis entnommen.

Viele Grüße

Aus dem 29°C warmen Norderstedt

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
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DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Hayko,

das ist korrekt. In unserem Neuerungen-Dokument für Anwalt classic dürfen wir nur normalerweise nur die Neuerungen aufführen, die DIREKT in Anwalt classic enthalten sind. Diese Neuerung betrifft aber das Produkt Zentrale Stammdaten. Aber Sie haben recht, ich werde den Punkt aufgrund der Wichtigkeit zusätzlich noch mit in das Dokument aufnehmen. Vielen Dank für den Hinweis.

Viele Grüße

Silvia Kubisch

Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
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letzte Antwort am 03.08.2018 11:57:22 von Silvia_Kubisch
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