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Abkündigung von Zweikontenmodell-Expertisen zum: 31.12.2017

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letzte Antwort am 13.07.2018 09:52:48 von Patricia_Hirscheider
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mkolberg
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Hier wurden seit Jahren die Daten für den Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG über das DATEV- Programm: "DATEV Zweikontenmodell-Expertisen" gepflegt und aufgrund der funktionierenden Speicherung nicht mehr separat als PDF- Ausdruck gespeichert.

Heute neuer Fall, und ich finde nach 2 Stunden Suchen folgenden Beitrag:

https://www.datev.de/web/de/aktuelles/rund-um-die-datev-programme/abkuendigungen/expertisensysteme/

https://apps.datev.de/dnlexka/#/document/1080858

Problem: In der Leistungsübersicht sind die Fälle und natürlich auch alle Daten und Berechnungen wie durch Koboldshand komplett  weg.

Frage:

Wie kann ich jetzt die Berechnungen Überentnahmen der Vorjahre einsehen oder gar für eine BP ausdrucken?

Wie kann ich die alten Werte in die neuen Programme überführen?

DATEV-Mitarbeiter
Patricia_Hirscheider
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Kolberg,

hier kann ich Ihnen eine positive Nachricht geben. Die Daten sind nicht „weg" im Sinne von gelöscht, sondern sie lassen sich wiederherstellen.

Bitte wenden Sie sich dazu an unseren Service per Servicekontakt oder per Mail an expertisensysteme@service.datev.de

In dem von Ihnen verlinkten Info-Datenbank Dokument zur Abkündigung der Zweikontenmodel-Expertise haben wir bis zum 02.01.2018 noch auf Sicherungen der Expertisen und Auswertungen hingewiesen. Ebenfalls hat im Zeitraum September bis Dezember 2017 auch noch ein Hinweis beim Programmstart auf die Sicherung aufmerksam gemacht.

Viele Grüße aus Nürnberg

Patricia Hirscheider

DATEV eG

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mkolberg
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Sehr geehrte Frau Patricia Hirscheider,

gibt es nicht eine kleine Info- Datei, wo geschrieben steht, wie man schnell an die Daten kommt?

Ich habe gerade wieder einen Fall offen und ich möchte wissen, wie sich der Wert der im Vorjahr nicht dokumentierte Buchung herleitet.

Danke für die Nennung der Dokumenten Nr.

PS: Wir nutzten die DATEV- Berechnung, da - trotz umständlicher manuellen Erfassung - die Daten eigentlich unlöschbar digital abgelegt sein sollten, so daß ein redundantes Ausdrucken in die PDF- Datei .nicht notwendig erschien. Das Zeitfenster zur Abkündigung scheint mir für DATEV- Software und Aufbewahrungszeiten extrem kurz zu sein, zumal im letzten Quartal 2017 gewisse andere Dinge oberste Priorität hatten. (abgekündiigter Postversand, DSVO, usw.)

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DATEV-Mitarbeiter
Patricia_Hirscheider
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Sehr geehrter Herr Kolberg,

so ein Tool oder Info-Datei, wie Sie sie beschreiben gibt es nicht. Die Daten der Expertisen liegen in den SQL-Datenbanken auf Ihrem Datenverzeichnis und können durch nur mit dem dazugehörigen Programm zur Anzeige gebracht werden. Durch die Abkündigung der Zweikontenmodell-Expertise sind die Daten noch da aber das Programm, dass die Daten anzeigt, ist nicht mehr nutzbar.

Deshalb haben wir, seit der offiziellen Abkündigung der Expertisen in 2016, in unserer Kommunikation explizit darauf hingewiesen, die Expertisen und Auswertungen vor dem 31.12.2017 in der Dokumentenablage bzw. im DMS zu sichern.

Wie schon in meinem letzten Beitrag angeboten, können wir die gespeicherten Auswertungen und Expertisen für Sie aus der Datenbank exportieren. Dazu bitte ich Sie, dass Sie sich an unseren Service per Servicekontakt oder E-Mail wenden.

Viele Grüße aus Nürnberg

Patricia Hirscheider

DATEV eG

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letzte Antwort am 13.07.2018 09:52:48 von Patricia_Hirscheider
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