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Auto lackieren, Werklieferung oder -leistung? Malerarbeit an Gebäude?

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letzte Antwort am 22.05.2019 00:30:46 von lll
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lll
Einsteiger
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Wenn ein Unternehmer das Auto eines anderen Unternehmers oder einer Privatperson lackiert, erbringt der lackierende Unternehmer eine sonstige Leistung?

Oder hängt es ab, ob der Lack von ihm oder von dem Leistungsempfänger ist? (also, wenn der Lack von ihm, dann Werklieferung; wenn der Lack vom Leistungsempfänger, dann Werkleistung?)

Und wie ist bei Malerarbeit an Gebäude?

Vielen Dank im Voraus.

thomasl
Beginner
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Beides sonstige Leistungen, vgl. A 15a.6 Abs. 7 S. 3 Nr. 1, 3 UStAE

lll
Einsteiger
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Nachricht 3 von 3
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Vielen herzlichen Dank!!! Coole Antwort!

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letzte Antwort am 22.05.2019 00:30:46 von lll
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