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Rückgängigmachung IAB

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letzte Antwort am 16.01.2019 14:02:24 von bfit
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Gelöschter Nutzer
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Hallo,

wie funktioniert die Rückgängigmachung eines IAB in alten Jahren? Geh ich zum Beispiel in 2014, ist das entsprechende Feld gegraut (Formular Investitionsabzugsbeträge).

Warum gibt es dieses Formular in 2017 nicht mehr? oder wo sind jetzt in 2017 Investitionsabzugsbeträge einzutragen????

taxadvisor
Einsteiger
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Muss hier wirklich in das jeweilige Veranlagungsjahr zurückgesprungen werden und die Anlage EÜR geändert werden oder gibt es hier schon eine praktikable Lösung?

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bodensee
Experte
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In der EÜR des Jahres 2017 finden sie in den Zeilen 73ff die Möglichkeit die Werte der Rückgängigmachung einzutragen bzw. wenn diese in Kanzlei Rewe gebucht wurden via Anlag automatisch eintragen zu lassen, Bedinging die Rückgängmachung muss natürlich a) im Bereich IAB Kanzlei Rewe angegeben worden sein und

b) die Anlaguchung müssen übergeben worden sein von Anlage nach KareWe finden im statistischen Teil 9200ff statt.

von dort Übernahme der EÜR nach EST dann werden die Zeilen entsprechend befüllt.

alternativ manuell.

In die Altjahre müssen Sie nicht zurück.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
taxadvisor
Einsteiger
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Hallo Herr Eberhardt!

Vielen Dank für Ihre Antwort. Wir buchen mit der DATEV und befüllen soweit als möglich auch mit den Schnittstellen. Aber die Zeilen 73ff ist nur für die Auflösung bei Investition usw. vorgesehen. Aber die  Rückgängigmachung ist hier nicht mehr möglich. Das entsprechende Formular gibt es nicht mehr.

Wie es sich für mich darstellt, ist es so, dass tatsächlich die EÜR im jeweiligen Veranlagungsjahr geändert werden muss. Dann glaube ich aber, dass man irgendwann mal gar nicht mehr weiß, was ursprünglich erklärt wurde.

Ich bin mir nur nicht sicher, ob das wirklich so gemacht werden muss.

Vielen Dank und schöne Grüße

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stefans
Fortgeschrittener
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Ja, die EÜR des Veranlagungsjahres müssen Sie ändern. Es gibt derzeit m.E. keine einfache technische Lösung seitens der DATEV, außer dass die Möglichkeit eingeführt wurde nur die EÜR zu übermitteln und nicht die gesamte StErkl.

Aber für IABs die Sie vor dem 01.01.2016 gebildet haben, können Sie die Auflösung formlos erklären. Wie Sie beispielhaft folgendem Link entnehmen können und auch bei Fällen von uns bei den FA in Hamburg akzeptiert wurde: https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=2ahUKEwithMjHjPLfAhWIuIsKHSQbACoQFjAAegQIChAB&url=htt…

bodensee
Experte
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Das habe ich dann in der schnelle übersehen.

Ich bin mir allerdings sicher, dass es auch die Möglichkeit = Hinweis in der Erklärung gibt das IAB für Altjahre aufgelöst worden ist.

Aber hat sich wohl geändert. Hilfstext aus EST comofrort Version 21.4

Bei der Rückgängigmachung nach § 7g Abs. 3 oder Abs. 4 EStG sind die Anlage EÜR und ihre zugehörigen Formulare oder die E-Bilanz für die betroffenen zurückliegenden Jahre erneut zu übermitteln. Während in der Anlage EÜR und den zugehörigen Formularen die ursprünglichen Angaben zur Inanspruchnahme, Hinzurechnung und Herabsetzung zu korrigieren sind, ist für Bilanzierende in der Taxonomie ab V. 6.1 im Jahr der Gewinnauswirkung ein separater Ausweis der Angaben zur Rückgängigmachung vorgesehen.

Deshalb sind auf der Anlage EÜR die bisher nachrichtlichen Angaben zur Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen für frühere Jahre entfallen.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
bfit
Meister
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Liebe DATEV,

anhand dieser Diskussion zeigt sich doch mal wieder, wie dringend notwendig eine Versionierung ist - zumindest ab 2016! Diese Anforderung wurde hier in der Community schon sehr oft genannt. Wie viele Stimmen fehlen denn noch auf der Wunschliste, damit diese absolute Notwendigkeit eine hohe Priorität bekommt?

Oder ist eine diesbezügliche Änderung des ESt-Programms schon in Arbeit?

Viele Grüße,

B. Fitschen

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letzte Antwort am 16.01.2019 14:02:24 von bfit
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