Ein Mandant möchte neu mit Unternehmen online starten. Wir konnten ihn auch dafür begeistern Bank online zu verwenden und hierüber Zahlungsaufträge an die Bank zu senden. Der Mandant wird hierfür voraussichtlich das EBICS-Verfahren mit seiner Bank einrichten.
Das Problem:
Gem. seiner internen Regelungen müssen Zahlungen immer von 2 Personen freigegeben werden.
Die Frage:
Können wir DATEV Uo (Bank online) so einrichten, dass für den Vorgang "Zahlungen an Bank senden" zwei Freigaben in DATEV Uo benötigt werden?
I. d. R. kann in DATEV Uo ja bereits 1 Inhaber eines berechtigen mIdentity / Smart LogIn die Zahlungen an die Bank senden.
Alternativ müsste der Mandant den Freigabeprozess organisatorisch aus DATEV Uo aus-/vorlagern. Der Mandant ist dazu zwar bereit, aber eine Umsetzung in DATEV Uo ist dennoch wünschenswert.
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Lösungsansätze 🙂
MfG
Christian Herkströter
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen Herr Herkströter,
mit dem EBICS-Verfahren ist eine Freigabe via zwei Unterschriften möglich (Erstunterschrift + Zweitunterschrift). Eine Beschreibung finden Sie in Kapitel 4 in der Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1071409
Viele Grüße und einen schönen, sonnigen Tag
Silvija Radicek
Guten Morgen Frau Radicek,
und vielen Dank für den Hinweis! Wir werden dies bei unserem Mandanten so einrichten.
MfG
Christian Herkströter
Sehr geehrte Frau Radicek,
das angegebene Dokument ist nicht mehr vorhanden in LexInForm. Gibt es eine neue DokNr?
MfG René Griese
Info-DB 1003114
Kapitel 4.2
Und auch das Dokument ist tot 😑. Ich suche die gleiche Lösung. Danke!
EDITH: Laut WindataWiki ist ein User mit Erstunterschrift höher als einer mit Zweitunterschrift berechtigt. Dem Wortlaut Erst- und Zweitunterschrift würde ich es exakt andersherum interpretieren, dass jemand, der zu erst unterschreibt keine entsprechenden Rechte zur Freigabe hat, weil eine Zweitunterschrift diese erst leisten kann.
Auch laut Sparkasse ist es so wie im Wiki steht. Sehr verwirrend 😖. Beim 4-Augen-Prinzip unterschreibt der erste (fachlich) und der 2. gibt die Zahlungen mit mehr Rechten frei. Muss man wohl bei EBICS dann vom Wortlaut umdrehen.
Hallo Herr Bohle,
das versteh ich nicht, wo kann man den da bei Erst- und Zweitunterschrift eine Hierarchie ableiten und wieso sollte das überhaupt wichtig sein?
Gruß
Raimund Sichmann
Hallo Frau Döbereiner,
Hallo Datev,
wäre es möglich einen aktualisierten Link für die Beschreibung in der INFO DB zu posten?
Ich bin ja nicht der einzige der sucht 😉
Oder gibt es dieses Dokument nicht mehr?
Ich habe nämlich nun auch einen Mandanten mit Konzenstruktur, bei dem ich ein 2-stufiges Verfahren einrichten muß....
Gruß Markus Schön
Hallo Herr Schön,
die Information, Zahlungsaufträge mit 2 elektronischen Unterschriften zu versenden, finden Sie im Dokument 1009983 in Kapitel 2.3.2.