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Anlage AVEÜR

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letzte Antwort am 20.09.2021 17:14:11 von Brigitte_Schneider
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r_hassolt
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Hallo! Gibt es bei der Anlage AVEÜR tatsächlich nur die Möglichkeit eine Datenübernahme für Summenerfassung zu machen... oder gibt es auch noch eine Möglichkeit die Wirtschaftsgüter aus dem Anlagevermögen einzeln zu übernehmen, sodass ich mir nicht die Arbeit machen muss alles händisch zu übertragen?

Nachtrag: ich kämpfe immer noch mit der Anlage AVEÜR - kann mir jemand weiterhelfen bezüglich elektronischer Übermittlung? Ich gebe alle Wirtschaftsgüter händisch ein, jedoch werden nur die Summen übermittelt? Ist das so gewollt das man nur die Summe mitteilen? Den dann muss ich mir ja gar nicht die Arbeit machen und alle Wirtschaftsgüter einzeln eingeben

Nachricht geändert durch Ramona Hassolt

hansch
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Die Übernahme aus KaRewe funktioniert nur über die Summenerfassung. Die Einzelerfassung ist nur manuell möglich.

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bergerflorian
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Liebe community,

wie löst sich bitte folgendes Problem im Zusammenhang mit der AVEÜR:

In Kanzlei-Rewe sind alte Sammelposten (2008-2010) mit Restbuchwert 3x 1 EUR vorhanden.

(Ich weiß selber, dass ein Sammelposten-Inventar keinen RBW hat / haben sollte. Bei diesem Mandanten ist es aber eben so.)

Die entsprechenden Inventare werden jetzt in 2017 über Anlagenabgang ausgebucht.

Bei der Übernahme der Daten in die AVEÜR kommt nun der Fehler, dass die Daten nicht übereinstimmen würden. Datenübermittlung der gesamten Erklärung nicht möglich.

Das tolle Formular AVEÜR 2017 sieht ja (korrekterweise, ich weiß) nur Sammelposten 2013-2017 vor.

Den Anlagenabgang von 3 EUR nun manuell irgendwo "dazuzuhacken" ändert nichts am Fehler, da die "schlaue" AVEÜR das bei allem, was ich bisher versucht habe, merkt.

Gibt es einen Weg, das System zu überlisten? Oder bleibt tatsächlich nur,

a) die entsprechenden Inventare in Rewe zu löschen, Konto 485 (SKR03) auf null stellen und somit "erfolgsneutral auszubuchen" oder

b) eine Erklärung in Papierform abzugeben mit dem netten Hinweis, dass die DÜ nicht geht oder

c) aus dem ganzen Verein auszutreten? 

Es lebe die Herrschaft der Maschine über ihren Schöpfer...

Gruß,

F. Berger

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Thomas_Kahl
Meister
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Haben Sie mal versucht, nicht die Anlagen abgehen zu lassen, sondern die Stammdaten der einzelnen Posten dahingehend zu ändern, dass der Restbuchwert EUR 0,00 beträgt? Ich glaube mich zu erinnern, dass soetwas ging. Und wenn die Buchungen im Anlag regelmäßig festgeschrieben werden, sollte es eventuell automatisch im laufenden Jahr als Afa gebucht werden.

Wenn alles nix hilft, Anlage AVEÜR händisch nachbearbeiten und aus Anlagenabgang die 3 EUR rausnehmen und einfach bei Afa reinschreiben.

Alles nicht schön, aber mE nicht anders zu lösen.

MfG
T.Kahl
hansch
Fortgeschrittener
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Hallo Herr Berger,

möglicherweise fehlt in der Summenerfassung nur der BW zum Ende des Gewinnermittlungszeitraums iHv 0 €. Der wird leider (bisher) nicht aus Rewe/Anlag übernommen.

Grüße

Steffen Hansch

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bergerflorian
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Der Vorschlag von Herrn Kahl war der erste Schritt in die richtige Richtung.

Im zweiten Schritt, nach erfolgter DÜ ins ESt-Programm (2017), blieb aber das Problem, dass das Formular keinen SaPo für Jahre vor 2013 (und damit auch keine Summenerfassung dazu) kennt. Nur für Jahre ab 2013 sind entsprechende Zeilen für SaPo 2013-2017 vorhanden. Also musste die AfA noch "umgebucht" (in der Anlage EÜR) werden von "AfA SaPo" auf "AfA bewegliche WG".

Im dritten Schritt dann in der AVEÜR bei Summenerfassung bewegl. WG noch AB, EB und AfA manuell um jeweils 3 EUR erhöhen und die Maschine nickt es ab.

Vielen Dank an die beiden Kollegen für die konstruktiven Lösungsvorschläge.

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susanne_koch
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Ich habe ein neues Problem im Zusammenhang mit der Anlage AVEÜR: Ein Zuschuss zu einem Wirtschaftsgut, der im Anlag entsprechend erfasst wurde, mindert die Anschaffungskosten. AfA-Berechnung ok.

Bei Summenübernahme in die AVEÜR wird der Zuschuss als "Buchwert bei Abgang" ausgewiesen und als Betriebsausgabe in der EÜR erfasst => der Gewinn wird in der Anlage EÜR zu niedrig ausgewiesen.

Händisches Nacharbeiten (Löschen des Buchwertabgangs) führt zur Fehlermeldung "Angaben zur Wirtschaftsgutgruppe stimmen auf Grund der erfassten Werte nicht, prüfen Sie die Angaben". Negative Zugänge zu AK sind aber in der AVEÜR nicht möglich.

=> wie kann ich den Zuschuss als Minderung der Anschaffungskosten so erfassen, dass die EÜR und AVEÜR zusammenpassen und auch den ERIC passieren? Hat jemand eine Idee??

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bergerflorian
Aufsteiger
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Hallo Frau Koch,

mein erster Gedanke wäre, die Anschaffungskosten bzw. den Ausgangsbetrag in Anlage AVEÜR manuell um den Zuschuss zu kürzen und den Buchwert bei Abgang in der EÜR zu löschen.

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susanne_koch
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Hallo Herr Berger,

Ihr Vorschlag funktioniert.

Nur die Anschaffungskosten zu reduzieren hilft noch nicht, weil damit offenbar nicht gerechnet wird. Die Reduzierung des Buchwertes zum Geschäftsjahresbeginn um den Zuschuss und das Löschen des Buchwertes bei Abgang in der AVEÜR führt rechnerisch zum richtigen Ergebnis.

Aber es bleibt das Problem, dass damit der Buchwert per Ende des Vorjahres nicht identisch mit dem Buchwert zum Beginn des aktuellen Jahres ist.

Das gefällt mir nicht, daher Anruf bei Datev.

Auskunft der Datev aus dem ESt-Bereich: es wird eine fehlerhafte Buchung in ReWe vermutet, dazu bekomme ich noch einen Rückruf. Ich gebe hier dann wieder Rückmeldung. Bis dahin

Zu Ihrem Problem mit den Sammelposten gibt es mittlerweile übrigens ein Info-Dokument Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1003162

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r_hassolt
Beginner
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Nachricht 10 von 20
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Nachtrag: ich kämpfe immer noch mit der Anlage AVEÜR - kann mir jemand weiterhelfen bezüglich elektronischer Übermittlung? Ich gebe alle Wirtschaftsgüter händisch ein, jedoch werden nur die Summen übermittelt? Ist das so gewollt das man nur die Summe mitteilen? Den dann muss ich mir ja gar nicht die Arbeit machen und alle Wirtschaftsgüter einzeln eingeben

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alex7763
Aufsteiger
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Nachricht 11 von 20
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Hallo Frau Hassolt,

Jep die Einzeleingabe in AVEÜR ist eine Beschäftigungsmaßnahme (sofern bereits in Rewe erfasst). Übermittelt werden Summen. Das FA fragt dann ggf. nach einem detaillierten Verzeichnis, hier kommt dann Anlag bzw. Ihre Einzelaufstellung ins Spiel. Sinnvoll ist das ganze nicht wirklich, genau wie die Zusammenfassung in der EÜR, FA fragt dann dauernd wie sich bestimmte Positionen zusammensetzen. Besser wäre, eine gescheite Anlage EÜR, dann kommen auch weniger Rückfragen (man darf ja mal träumen 😉

Tapfer bleiben.

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susanne_koch
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Bei Einzelerfassung erhält man zusätzlich zur Anlage AVEÜR auch bei den Ausgabeformularen ein "Verzeichnis der einzelnen Anlagegüter". Das wird aber bei der elektronischen Übermittlung nicht übermittelt.

Bei Summenerfassung kommt das Verzeichnis nicht, da hat man ja die Auswertungen aus ANLAG. Auch hier werden nur die Summen elektronisch ans Finanzamt übermittelt.

Wenn ANLAG vorhanden ist, reicht daher m.E. die Summenerfassung aus. Einzelerfassung nutze ich nur in den ganz wenigen Fällen, wo bei einer Mini-EÜR nur ein WG vorhanden ist, das nicht in ANLAG gepflegt wird.

Gelöschter Nutzer
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Also Elster kann sehr wohl die Einzelerfassung der Wirtschaftsgüter übermitteln, nur DATEV kann es nicht.

Einzel_Anlag.png

Es ist eben wie es ist. Die DATEV-Steuerprogramme stammen einfach technisch aus der Steinzeit. Vieles was DATEV nicht kann, kann man sehr wohl mit anderen Programmen.

Meine Meinung zu den DATEV-Steuerprogrammen habe ich ja hinreichend an anderer Stelle geäußert.

Gruß A. Martens

susanne_koch
Aufsteiger
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Nachtrag: ich habe Rückmeldung von Datev erhalten. Die Serviceabteilung im Bereich Steuern verwies auf Rechnungswesen, diese wiederum auf den Jahresabschluss, von dort kam schließlich der Rückruf.

=> es handele sich um einen Fehler im ERIC-Client, dieser könne Zuschüsse nicht verarbeiten. Ich möge mir mit einem Workaround behelfen: die Anschaffungskosten und den Buchwert zum Wirtschaftsjahresbeginn jeweils um den Zuschuss kürzen, dann trete keine Fehlermeldung mehr auf.

Da hatten Sie also schon die zündende Idee, Herr Berger!

Zum Einwand, dass ja dann der Buchwert zum Ende des Vorjahres nicht mit dem Buchwert zum Beginn des laufenden Jahres übereinstimme, hieß es, das sei eben nicht zu vermeiden, da es sich um einen Fehler im ERIC handele.

Mir wurde noch das Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1001470 empfohlen, dort seien alle möglichen Fehler bereits notiert mit Links entsprechenden Abhilfen. Mein Einwand, dieser Fehler sei dort nicht vermerkt, wurde allerdings nicht beachtet.

Leider wurde mir dieser Servicekontakt dann noch berechnet. Auf meine Nachfrage hieß es, mir sei schließlich ein Workaround gegeben worden, so etwas würde immer berechnet.

Das ist für mich nicht nachvollziehbar, denn die Lösung war bisher nicht bei Datev veröffentlich worden. Ob der Fehler wirklich im ERIC liegt (oder vielleicht doch bei Datev), kann ich nicht abschließend beurteilen. Immerhin wurde mir dann telefonisch mitgeteilt, es erfolge aus "Kulanzgründen" doch keine Berechnung.

Ich habe nochmals darum gebeten, die Fehlermeldung in das o.g. Info-Dok. aufzunehmen, um auch andere Nutzer von dem genannten "Workaround" profitieren zu lassen.

Ob und wann das realisiert wird, bleibt wohl ungewiss.

Schade!

Zumindest hat der Leser der community hier einen Tipp.

Nochmal vielen Dank fürs Mitdenken, Herr Berger!

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bergerflorian
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Nächstes Problem mit der Anlage AVEÜR, vielleicht stand ja schon mal wer vor demselben Problem:

Außenanlagen können unbewegliche oder auch bewegliche Wirtschaftsgüter sein, in unserem jetzigen Fall sind sie beweglich und in Rewe auf Konto 0176 (SKR03) gebucht. Die AfA für Konto 0176 wurde auf "AfA bewegliche WG" umgeschlüsselt.

Bei Übernahme in die Anlage AVEÜR tauchen diese Außenanlagen nun in der Wirtschaftsgruppe "Gebäude" auf (dies erscheint mir schon unrichtig) mit der damit zusammenhängenden Fehlermeldung, dass Abweichungen bei beweglichen und unbeweglichen WG vorliegen.

Eine Änderung des Kontenzwecks für Konto 0176 (auf  Betriebsausstattung) ändert nichts daran, dass die Datenübernahme in die AVEÜR unsere Außenanlagen als "Gebäude" klassifiziert.

Frage: Gibt es eine Lösung dafür, diese Klassifizierung nach Datenübernahme zu ändern, ohne 1. entweder die AVEÜR jedes Jahr manuell zu erstellen und ohne 2. andere Konten zu buchen? Wo sind die "Einstellungen Datenübernahme"?

Vielen Dank im Voraus für die hoffentlich kommende Hilfe,

F. Berger

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p4ge
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Herr Berger, rein Informativ, was sind bewegliche Außenanlagen bei Ihnen? Das es sie gibt, steht außer Frage, nur fehlt es mir grade an meinem praxisnahen Beispiel.

Zu den Fragen würde ich pauschal sagen, ohne Ihnen leider eine Lösung zu geben, dass es leider keine dementsprechende geben wird. Das Programm wird wohl ähnlich der Prüfung Umsätze(8400)=USt(1776) eine Prüfung durchführen.

Da Sie nun ein Missmatch zwischen 176 und 4831 haben, meldet sich das System. Wie gesagt meine Vermutung.

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bergerflorian
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Hallo Herr Silbergolem,

es geht gar nicht so sehr um die Frage beweglich oder unbeweglich sondern vielmehr um die von der Schnittstelle Rewe zu ESt vorgenommene Zuordnung zu "Gebäude". Dies kann richtig sein, muss es aber nicht.

In unsrem Fall handelt es sich um einen gepachteten Reiterhof (--> es ist kein Gebäude aktiviert), der Pächter hat vor einigen Jahren einen Reitplatz und Koppeln bauen lassen. Dies (--> das was "über dem Grund und Boden" angeschafft/hergestellt wurde) sind die Außenanlagen, also eigenständige Wirtschaftsgüter und keine Gebäude(bestandteile).

Ob beweglich (weil/wenn Betriebsvorrichtung) oder unbeweglich ist nicht weiter bedeutend, da sich die AfA immer über § 7 Abs. 1 rechnet. Sie ist auch nicht auf 4831 (Gebäude), sondern auf 4830 (Sachanlagen) gebucht. Die AVEÜR-Prüfung in ESt meldet den Fehler wohl eher deswegen, weil sie davon ausgeht, dass eine Außenanlage immer ein Gebäude darstellt.

Natürlich könnte ich - nur für die Anlage AVEÜR - die Inventare in Rewe ab 2017 auf Betriebsvorrichtungen umsetzen. Das wird wohl auch die DATEV-Lösung sein. Meine Frage bezieht sich darauf, ob es im jetzigen Programm über irgendeine mir unbekannte Funktion möglich ist, der Programmschnittstelle zur Anlage AVEÜR beizubringen, dass es sich bei unseren Außenanlagen nicht um Gebäude handelt.

(Und: Falls es keine Betriebsvorrichtungen sind, wären sie zwar unbeweglich, aber immer noch keine Gebäude.)

Freundliche Grüße,

F. Berger

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p4ge
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Ob beweglich (weil/wenn Betriebsvorrichtung) oder unbeweglich ist nicht weiter bedeutend, da sich die AfA immer über § 7 Abs. 1 rechnet. Sie ist auch nicht auf 4831 (Gebäude), sondern auf 4830 (Sachanlagen) gebucht. Die AVEÜR-Prüfung in ESt meldet den Fehler wohl eher deswegen, weil sie davon ausgeht, dass eine Außenanlage immer ein Gebäude darstellt.

Das ist es ja was ich meinte. Dadurch das Sie auf Außenanlagen buchen, erwartet das System das etwas sowohl Gebäude ist als auch 4831 (Afa für Gebäude) zu finden sein müssten. Dadurch das in diesem Fall ein (Datev-spezifischer) Sonderfall vorliegt, würde ich eher in AVEÜR diese Anlage manuell eingeben.

Als Gruppe in diesem Fall "andere bewegliche Wirtschaftsgütter" etc pp. JA es ist mühsam, aber der Ursprung des Problems ist auch abweichend von der Norm.

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bergerflorian
Aufsteiger
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Liebe DATEV,

 

ist es mittelfristig vorgesehen, eine Möglichkeit zu implementieren, dass bei der Datenübernahme von KREWE / ANLAG zur Anlage AVEÜR gesteuert werden kann, in welche "Gruppe" der Anlage AVEÜR ein Konto eingeht?

 

Betr. Fahrräder und E-Bikes (keine Kraftfahrzeuge) werden korrekt auf Konto 0380 (sonstige Transportmittel SKR03) gebucht. Bei einem Bilanzierer unproblematisch, bei Gewinnermittlern jedoch werden diese dann in der Anlage AVEÜR unter "Kraftfahrzeuge" ausgewiesen, was für "sonstige Transportmittel" wahrscheinlich (so wie hier) in vielen Fällen nicht stimmt. 

 

Ich kann in ANLAG zwar schlüsseln, auf welches Konto die AfA gebucht werden soll, aber nicht die Eingruppierung in die Anlage AVEÜR (<-- warum richtet sie nicht einfach nach dem AfA-Konto?). Die einzige mir ersichtliche Lösung ist, die Inventare in ANLAG umzusetzen (z.B. auf Betriebsausstattung Konto 0400) - keine wirklich befriedigende Lösung. Oder die Eingruppierung schlicht ignorieren, was aber evtl. künftig zu Elster-Fehlermeldungen führen könnte und daher noch unbefriedigender ist.

 

Freundliche Grüße,

F. Berger

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DATEV-Mitarbeiter
Brigitte_Schneider
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Berger,


Sie können den Auweis in der jeweiligen „Gruppe“ der AVEÜR nur über die Auswahl des Kontos steuern:
Konto 380 -> Kraftfahrzeuge, Konto 400 -> Büroausstattung.


Verwenden Sie deshalb gleich beim Buchen das gewünschte Konto.

 

Eine nachträgliche Änderung des Kontos erreichen Sie über die Funktion „Inventare umsetzen“. Bereits übergebene Abschreibungsbuchungssätze müssen in diesem Fall angepasst werden (z.B. statt 4832 - Abschreibungen auf Kfz, 4830 – Abschreibungen auf Sachanlagen).
Oder Sie löschen die Buchung/das Inventar und geben diese mit dem gewünschten Konto neu ein.

 

Viele Grüße 

 

Brigitte Schneider
Service Anlagenbuchführung, DATEV eG
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letzte Antwort am 20.09.2021 17:14:11 von Brigitte_Schneider
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