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Bescheinigung Krankengeld kind in Lodas

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letzte Antwort am 30.04.2018 09:48:16 von Kristin_Frohmeyer
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brooke
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Hallo,

habe im März den Zeitraum für Krankengeld Kind für den Monat Februar erfasst (1 Tag).  Das Programm nimmt die Kürzung vor, erstellt aber keine Entgeltbescheinigung.  Es ist alles korrekt hinterlegt, da im Vorjahr alles funktioniert hat. Die Besonderheit jetzt ist, dass der AN monatlich Provision bekommt und damit über die BBG liegt. Das kann aber nicht der Grund sein, das sie trotzdem einen Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld hat.

Herzliche Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

ist die Auswertungen 131 bis 133 unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Standardauswertungen angelegt?

Prüfen Sie bitte, ob als Fehlzeitgrund „Kinderpflege mit Krankengeld“ ausgewählt ist.

Bei Kinderpflege ohne Krankengeld wird keine EEL – Bescheinigung erstellt.

Kontrollieren Sie zusätzlich in der Fehlzeit, ob unter „Allgemeine Angaben“ der Haken Beträge für EEL festschreiben gesetzt ist. Dieser darf nicht aktiviert sein.  

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Stein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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brooke
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Hallo, vielen Dank für die Antworten

zu 1  ja

zu 2  ja

zu 3 nein, ist nicht aktiviert.

Es hat ja vorher immer funktioniert.

Herzliche Grüße

Britta Wiedenmeyer

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brooke
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Hallo,

und kein Fehlerprotokoll seitens der Datev.

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Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Wiedenmeyer,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Bei der Fehlzeit Kinderpflege mit Krankengeld wird die Berechnung der Brutto- und Netto-Werte für den Ausfall während der Unterbrechung im Fehler- und Hinweisprotokoll aufgeführt.

Bei der Fehlzeit Kinderpflege ohne Krankengeld entfällt diese Berechnung. Das Entgelt wird auf der Abrechnung dennoch gekürzt.

Gibt es diese Berechnung in Ihrem Fehler- und Hinweisprotokoll?

Viele Grüße

Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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brooke
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Guten Morgen Frau Heinlein,

diese Berechnung gibt es.

Herzliche Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Wiedenmeyer,


damit wir Ihnen eine Lösung geben können, müssen wie Ihren Sachverhalt genauer prüfen. Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Weg an uns.

Freundliche Grüße

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
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Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
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letzte Antwort am 30.04.2018 09:48:16 von Kristin_Frohmeyer
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