Hi, ist es möglich, Belege in DUO erst dann festzuschreiben, wenn Sie aus Rewe Pro das Gebucht Kennzeichen bekommen haben? Bzw. die Buchungsdaten zurückgeschrieben wurden?
Es gibt immer mal wieder Fälle, bei denen während der Verbuchung auffällt, dass in DUO eine falsche Erfassung stattgefunden hat. Die Korrektur gestaltet sich dann in der Regel als sehr aufwendig (Beleg-ID in DUO suchen, Beleg Festschreibung aufheben, Gebucht Kennzeichen aufheben, Beleg korrigieren, wieder alles setzen etc.).
Auch wenn Daten über die XML-Schnittstelle kommen und z.B. die Erfassungen aus dem Vorsystem nicht ganz sauber waren, ist eine Korrektur in DUO (gerade z.B. Belegtyp) sehr aufwendig.
Hallo,
bei der Bearbeitungsform Erweitert erfolgt das Festschreiben durch das Bereitstellen der Daten für Kanzlei-Rechnungswesen. Hierzu gibt es keinen Workaround. Eine Änderung dieser Programmlogik ist bis auf Weiteres nicht vorgesehen.
Viele Grüße aus Nürnberg
Silvija Radicek
Ok danke für die Info
Hallo,
und was ist mit der Bearbeitungsform Standard? Muss ich hier manuell die Festschreibung der Belege in UO durchführen?
Sinnvoll wäre doch, wenn ich beim Buchen in Karewe und dort beim "Buchungsinformationen übergeben" die Festschreibung auch im UO erreichen würde..
Hallo,
bei der Bearbeitungsform Standard erfolgt die manuelle Festschreibung in der Belegübersicht über den Punkt "Weitere Aktionen" und dann Klick auf "Belegdaten festschreiben".
Es muss nicht festgeschrieben werden, es kann aber, um vor ungewollten Veränderungen der Daten zu schützen.
Viele Grüße
Silvija Radicek
Erfolgt denn eine Festschreibung, wenn die Kanzlei den Beleg verbucht? Grundsätzlich müssen Rechnungsdaten ja schon zeitnah unveränderbar gemacht werden und DUO gilt doch auch als Vorsystem. Oder?
Hallo,
im Rechnungswesen-Programm bewirkt die Festschreibung die Buchung des Geschäftsvorfalles und eine Veränderung ist nur noch nachvollziehbar durch eine entsprechende Protokollierung möglich.
In Belege online sind die Belege (z.B. die PDF-Datei oder vergleichbare Formate) unveränderbar archiviert, die dazu erfassten Belegdaten sind jederzeit änderbar; Änderungen werden protokolliert.
Bei den Belegdaten zur Erläuterung des Geschäftsvorfalles handelt es sich nicht um Grund(buch)aufzeichnungen.
Viele Grüße
Silvija Radicek