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LODAS: Unterbrechung Kindergeld - Gehaltsabzug erscheint zu hoch

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letzte Antwort am 20.04.2018 13:00:29 von sebastian81
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sebastian81
Einsteiger
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Hallo,

eine Mitarbeiterin von uns war im Februar einen Tag aufgrund der Pflege ihres kranken Kindes abwesend. Es wurden jedoch 10% = 102,-EUR) des Bruttogehalts bei der Nachberechnung abgezogen. Der gleiche Fall im November führte bei einer Abwesenheit von 4 Tagen zu einem Abzug von 136,-EUR bzw. 13,3%. Was ist hier schief gelaufen und wie kann ich das korrigieren?

Viele Grüße

Sebastian Gutknecht

greese
Erfahrener
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Ist die MA*in eventuell als Stundenlöhnerin angelegt worden?

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björn
Experte
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Hallo Herr Gutknecht,

ich denke das alles soweit richtig ist. Da der Februar weniger Kalendertage hat kann es durch aus sein, dass der Abzug höher ausfällt als in anderen Monaten.

Sie können sich ja die Umrechnungsformel in den Mandantendaten unter Arbeitszeiten anzeigen lassen und die Werte mal manuell ausrechnen.

Gruß

Björn Niggemann

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Herr Gutknecht,

wie sind denn die Umrechnungsformeln unter Mandantendaten - Arbeitszeiten - Regelmäßige/Feste Arbeitszeit bzw. unter Personaldaten - Arbeitszeiten - Regelmäßige/Feste Arbeitszeit geschlüsselt?

Viele Grüße

Uwe Lutz

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sebastian81
Einsteiger
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Nachricht 5 von 11
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Die sind in den Mandantendaten "Betrag x zu bezahlende Kalendertage/30T" geschlüsselt und in den Personaldaten gemäß Mandantendaten.

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sebastian81
Einsteiger
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Nachricht 6 von 11
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Das kann sicherlich für eine kleine Diskrepanz sorgen, aber 1 Tag kann doch niemals 10% ausmachen auch im Februar nicht. Bei zehn Tagen wäre dann ja schon das ganze Gehalt weg. Für den November macht es bei 4 Tagen und 13 Prozent ja schon mehr Sinn.

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sebastian81
Einsteiger
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Nein, als Gehaltsempfängerin.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Herr Gutknecht,

wenn Sie die Formel "Betrag x zu bezahlende Kalendertag / 30 Tage" geschlüsselt haben, bleiben bei einem Fehltag im Februar noch 27 zu bezahlende Kalendertage übrig, so dass das abzurechnende Gehalt gerechnet wird mit Betrag x 27 / 30, dies sind dann 90% des Monatsgehalts, so dass 10% gekürzt werden.

Wenn ein zweiter Fehltag vorliegen würde, würden dann 26/30 = 86,67% gezahlt, so dass für den zweiten Tag nur 3,33% gekürzt würden.


Viele Grüße

Uwe Lutz

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sebastian81
Einsteiger
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Okay, das heißt, dass das für jeden Monat außer den Februar klappt? Kann ich da irgendwas ändern oder ist das so rechtens, dass ihr dann soviel abgezogen wird. Darf ich das überhaupt so schlüsseln?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Herr Gutknecht,

ob Sie dies so schlüsseln dürfen, hängt letztlich davon ab, wie die Umrechnung rechtlich korrekt vorzunehmen ist. Die Möglichkeiten können alle richtig sind - dies muss im Einzelfall geprüft werden.

Häufig sind Umrechnungsregeln in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträgen gefunden oder ergeben sich ggf. aus betrieblicher Übung.

Was "korrekt" ist lässt sich von hier nicht sagen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

sebastian81
Einsteiger
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Okay ich habe schon gesehen, dass man es auch auf "/tatsächliche Tage im Monat" stellen kann, was das Problem der Mitarbeiterin für diesen Fall lösen dürfte. Da unser hauptmandant auch so eingestellt ist, werde ich das bei diesem Standort analog ändern.

Vielen Dank für die Hilfe!

Ein schönes Wochenende

Sebastian Gutknecht

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letzte Antwort am 20.04.2018 13:00:29 von sebastian81
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