abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Wie stelle ich die Aktenbeteiligte um, um unsere eigenen Ansprüche geltend zu machen?

2
letzte Antwort am 20.04.2018 09:01:51 von Silvia_Kubisch
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
j_wiewior_refa
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
340 Mal angesehen

Der Mandant hat unsere Kosten nicht gezahlt. Nun möchte ich eine Maßnahme gegen diesen anlegen ohne eine neue Akte anzulegen. Bei anderen Anwaltsoftwares kann man das per Klibk einfach umdrehen, sodass man dann das Schuldnerkonto gegen den Madanten hat. Geht das bei Datev Anwalt pro auch? Kann mir hier einer weiterhelfen? Ich bin Datev-Quereinsteiger und weiß nicht weiter, vielen Dank!

rahayko
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
59 Mal angesehen

Hallo Frau Wiewior,

die Frage hatte ich auch, als wir von ra-micro zu Datev gewechselt sind.

M.E. müssten Sie in der Akte ein neues Schuldnerkonto anlegen und die Beteiligten neu in Ihrer Rollen verteilen; was aus meiner Sicht keinen Sinn macht.

Wir haben schon mit der Software davor immer eine neue Akte (Kanzlei./.Mandant) angelegt und das Aktenkonto zum Schuldnerkonto umgebucht. Für den Fall, dass Sie nach §11 RVG vorgehen müssen, benötigen Sie ja auch eine eigene Instanz und können nicht alles in der einen Akte mache. Sollten Sie digital arbeiten, wäre auch schlecht nachzuvollziehen, wie denn die ursprüngliche Akte mal aussah.

Netter Nebeneffekt ist auch, dass Sie Ihren ehemaligen Mandanten, dann als Gegner klassifiziert haben und die Kollisionskontrolle bei einer möglichen Neumandatierung Jahre später noch einen Hinweis geben wird, das da mal was war...

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
59 Mal angesehen

Sehr geehrte Frau Wiewior,

wie von Herrn Hayko schon richtig festgestellt, ist es mit Anwalt classic nicht möglich und es wäre auch fachlich nicht korrekt und später nicht mehr nachvollziehbar, die neue Situation in ein und derselben Akte abzubilden.

Sie müssen vielmehr eine neue Akte "Kanzlei ./. Mandant" anlegen und die Forderungen aus dem Aktenkonto im Schuldnerkonto anlegen.

Viele Grüße

Silvia Kubisch

Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
2
letzte Antwort am 20.04.2018 09:01:51 von Silvia_Kubisch
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage