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LODAS

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letzte Antwort am 20.04.2018 14:03:05 von Wolfgang_Stein
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herrlichkeit
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Liebe Kollegen,

wir arbeiten mit LODAS. Der Lohn im Baunebengewerbe Maler gibt mir folgenden Hinweis:" Die in den Bewegungsdaten erfassten Urlaubstage

übersteigen den Urlaubsanspruch"

Der Arbeitnehmer hat aber noch 6 Tage Resturlaub im April. Abgerechnet wurden im April 2 Tage. Deshalb ist mir die Meldung unverständlich....

Was ist zutun?

Sonnige Grüße

Christa

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cro
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Hallo Christa,

wenn es sich um einen Hinweis handelt, weitermachen?!?

Seit wann ist der AN beschäftigt? Sind die Vortragswerte zum Urlaub korrekt, wenn er im April eingetreten ist? Und von wann ist der Resturlaub? Er darf nicht vor 2017 entstanden sein. Ansonsten kann ich zu Lodas nichts sagen.

Gruß

C. Rohwäder

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heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

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herrlichkeit
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Guten Morgen,

danke für die Antworten. Hier noch weitere Ergänzungen...

Der Arbeitnehmer ist bereits seit 2013 beschäftigt und hat keine Resturlaubstage

aus 2017.

Der abgerechnete Urlaub von 2 Tagen betrifft  bereits den Urlaubsanspruch 2018.

Bei diesem AN sind das bis April  6 Tage.

Warum also der Hinweis (Warnung)

Danke

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

der Hinweis wird ausgegeben, wenn noch Urlaubsgeld aus dem Vorjahr vorhanden ist, aber keine Urlaubstage dazu vorhanden sind.
Die Abrechnung des Urlaubs aus dem laufenden Jahr wird korrekt durchgeführt.

Der Sachverhalt befindet sich bei uns bereits in Prüfung und es wird an einer Bereinigung gearbeitet. Sobald uns neue Informationen vorliegen, geben wir an dieser Stelle Rückmeldung. 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 20.04.2018 14:03:05 von Wolfgang_Stein
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