Liebe Kollegen,
wir arbeiten mit LODAS. Der Lohn im Baunebengewerbe Maler gibt mir folgenden Hinweis:" Die in den Bewegungsdaten erfassten Urlaubstage
übersteigen den Urlaubsanspruch"
Der Arbeitnehmer hat aber noch 6 Tage Resturlaub im April. Abgerechnet wurden im April 2 Tage. Deshalb ist mir die Meldung unverständlich....
Was ist zutun?
Sonnige Grüße
Christa
Hallo Christa,
wenn es sich um einen Hinweis handelt, weitermachen?!?
Seit wann ist der AN beschäftigt? Sind die Vortragswerte zum Urlaub korrekt, wenn er im April eingetreten ist? Und von wann ist der Resturlaub? Er darf nicht vor 2017 entstanden sein. Ansonsten kann ich zu Lodas nichts sagen.
Gruß
C. Rohwäder
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Guten Morgen,
danke für die Antworten. Hier noch weitere Ergänzungen...
Der Arbeitnehmer ist bereits seit 2013 beschäftigt und hat keine Resturlaubstage
aus 2017.
Der abgerechnete Urlaub von 2 Tagen betrifft bereits den Urlaubsanspruch 2018.
Bei diesem AN sind das bis April 6 Tage.
Warum also der Hinweis (Warnung)
Danke
Hallo,
der Hinweis wird ausgegeben, wenn noch Urlaubsgeld aus dem Vorjahr vorhanden ist, aber keine Urlaubstage dazu vorhanden sind.
Die Abrechnung des Urlaubs aus dem laufenden Jahr wird korrekt durchgeführt.
Der Sachverhalt befindet sich bei uns bereits in Prüfung und es wird an einer Bereinigung gearbeitet. Sobald uns neue Informationen vorliegen, geben wir an dieser Stelle Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG