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Deüv-Meldung falscher Abgabegrund

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letzte Antwort am 25.04.2018 12:59:20 von Uwe_Lutz
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nköhn
Beginner
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Hallo,

ich habe in der Fehlzeitenerfassung eingegeben:

06.11.2017 - 05.12.2017 Krankengeld bei Krankheit

16.12.2017 - 15.01.2018 Elternzeit

16.01.2018 -                    Krankengeld bei Krankheit

Es wurde eine DEÜV-Abmeldung mit dem Meldegrund 52 "Unterbrechungsmeldung Elternzeit" ab dem 06.11.2017 erstellt .

Der Abmeldegrund muss die 51 sein, Unterbrechung wegen KRANKENGELD ab dem 06.11.2017.

Die Krankenkasse kann diesen Datensatz nicht verarbeiten. Wie kann ich die richtige Meldung erstellen?

Mit freundlichen Grüßen,

Nicole Köhn

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
260 Mal angesehen

Hallo Frau Köhn,

grundsätzlich ist eine Unterbrechungsmeldung wegen Elternzeit aber auch wegen Krankengeld erst dann zu erstellen, wenn der Arbeitnehmer einen vollen Kalendermonat ohne Entgelt unterbrochen ist.
In Ihrem angegebenem Sachverhalt ist der Arbeitnehmer erst mit dem Monat Januar voll unterbrochen – grundsätzlich hat in der Sozialversicherung der niedrigere Meldegrund Vorrang.

Um den Sachverhalt genau prüfen zu können, benötigen wir Ihre Ordnungsbegriffe. Setzen Sie sich daher bitte über einen anderen Servicekanal mit uns in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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nköhn
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
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Hallo Herr Stein,

danke für Ihre Antwort.

Der Arbeitnehmer war zuvor einen vollen Kalendermonat in Unterbrechung wegen Krankheit.

Die übrigen Servicekanäle sind überlastet. Telefonisch ist kein Durchkommen möglich, und über den Servicekontakt werde ich an die Community verwiesen!

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 4
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Der Arbeitnehmer war zuvor einen vollen Kalendermonat in Unterbrechung wegen Krankheit.

Hallo Frau Köhn,

bei den von Ihnen angegebene Zeiten liegt kein voller Kalendermonat der Unterbrechung wegen Krankengeldbezug vor. Weder der Monat November noch der Monat Dezember sind hierfür voll unterbrochen.

Es kommt hierbei nicht auf den Zeitmonat, sondern auf den tatsächlichen Kalendermonat an.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 25.04.2018 12:59:20 von Uwe_Lutz
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