Hallo,
ich habe in der Fehlzeitenerfassung eingegeben:
06.11.2017 - 05.12.2017 Krankengeld bei Krankheit
16.12.2017 - 15.01.2018 Elternzeit
16.01.2018 - Krankengeld bei Krankheit
Es wurde eine DEÜV-Abmeldung mit dem Meldegrund 52 "Unterbrechungsmeldung Elternzeit" ab dem 06.11.2017 erstellt .
Der Abmeldegrund muss die 51 sein, Unterbrechung wegen KRANKENGELD ab dem 06.11.2017.
Die Krankenkasse kann diesen Datensatz nicht verarbeiten. Wie kann ich die richtige Meldung erstellen?
Mit freundlichen Grüßen,
Nicole Köhn
Hallo Frau Köhn,
grundsätzlich ist eine Unterbrechungsmeldung wegen Elternzeit aber auch wegen Krankengeld erst dann zu erstellen, wenn der Arbeitnehmer einen vollen Kalendermonat ohne Entgelt unterbrochen ist.
In Ihrem angegebenem Sachverhalt ist der Arbeitnehmer erst mit dem Monat Januar voll unterbrochen – grundsätzlich hat in der Sozialversicherung der niedrigere Meldegrund Vorrang.
Um den Sachverhalt genau prüfen zu können, benötigen wir Ihre Ordnungsbegriffe. Setzen Sie sich daher bitte über einen anderen Servicekanal mit uns in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Herr Stein,
danke für Ihre Antwort.
Der Arbeitnehmer war zuvor einen vollen Kalendermonat in Unterbrechung wegen Krankheit.
Die übrigen Servicekanäle sind überlastet. Telefonisch ist kein Durchkommen möglich, und über den Servicekontakt werde ich an die Community verwiesen!
Der Arbeitnehmer war zuvor einen vollen Kalendermonat in Unterbrechung wegen Krankheit.
Hallo Frau Köhn,
bei den von Ihnen angegebene Zeiten liegt kein voller Kalendermonat der Unterbrechung wegen Krankengeldbezug vor. Weder der Monat November noch der Monat Dezember sind hierfür voll unterbrochen.
Es kommt hierbei nicht auf den Zeitmonat, sondern auf den tatsächlichen Kalendermonat an.
Viele Grüße
Uwe Lutz