Hallo,
nutzen Sie für diesen Fall die Lohnarten 870 – 872, je nachdem, ob die Lohnart in der Sozialversicherung laufend, jährlich oder frei abgerechnet werden soll.
Hinterlegen Sie im Anschluss unter Personaldaten / Steuer / Pauschalsteuer im Eingabefeld „Abweichender Lohnsteuerprozentsatz" den Wert 5,00.
Freundliche Grüße aus Nürnberg
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG