Hallo miteinander,
ich habe folgende Mitteilung bekommen
"Für folgenden Arbeitnehmer liegt keine gültige Anmeldung vor. Bitte prüfen Sie,ob eine Anmeldung notwendig ist und führen Sie diese ggf. über Mitarbeiter/Elektronische Lohnsteuerkarte durch."
1. Woher weiß ich ob eine Anmeldung notwendig ist?
2. Über die Funktion Mitarbeiter /Elektronische Lohnsteuerkarte habe ich trotzdem die o.a. Meldung wieder erhalten.
Was muss ich tun?
Vielen Dank für die Hilfe.
Gruß
A. Petermann
Was muss ich tun?
Am Besten erst einmal angeben, mit welchem Lohn-Programm Sie arbeiten (LODAS oder Lohn und Gehalt).
Und dann ist die Frage, wann und in welcher Zusammenhang erhalten Sie die Meldung?
Grundsätzlich müssen ja alle Mitarbeiter am ELStAM-Verfahren angemeldet werden, die über eine Steuerklasse abgerechnet werden.
Wie und für welchen Monat haben Sie Daten erfasst und gesendet?
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo und vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Ich arbeite mit LODAS und erhalte die Meldung, wenn ich die Probeabrechnung durchführe bzw. wenn ich die Abrechnung fertig stelle. Wie kann ich sehen, dass der Mitarbeiter nicht am ELStAM-Verfahren angemeldet worden ist? Und kann man dies noch nachträglich korrigieren?
Viele Grüße
Anke Petermann
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Hallo, habe das gleiche Problem..
Ich habe von 3 Mitarbeitern die Steueridendifikation noch nicht. Kommt deshalb die Meldung?
Moin,
ja - die Meldung liegt in dem Fall an der fehlenden Steuer-Identifikationsnummer.
Bei Nichtangabe der Nummer müssen Sie prüfen, ob ein Verschulden des Mitarbeiters vorliegt - in dem Fall sieht die Finanzverwaltung eine Abrechnung nach Steuerklasse 6 vor.
Wenn kein Verschulden vorliegt (im Regelfall kann dies nur bei Zuzug des Mitarbeiters aus dem Ausland vorkommen, wenn diese noch keine ID-Nummer haben) können Sie zunächst nach den voraussichtlichen Steuerdaten abrechnen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Danke für die Antwort.
Von einem Mitarbeiter hab ich jetzt die Steuer-ID bekommen. Ab 1.4 hab ich IHN jetzt angemeldet (ab 20.3 hat er bei uns gearbeitet aber da wurde er mit Steuerklasse 6 abgerechnet).
Nächstes Monat gibt es dann eine automatische Nachberechnung. Ist das richtig?
Moin,
die nachgereichte Steuer-ID sollte immer im Eintrittsmonat erfasst werden, damit die Anmeldung rückwirkend (also zum 20.03.2019) vorgenommen wird. In dem Fall wird vom Programm nach Erhalt der Rückmeldung eine Nachberechnung durchgeführt.
Wenn Sie die Anmeldung zum 01.04.2019 vorgenommen haben, erhalten Sie auch die Rückmeldung erst mit Wirkung ab 01.04.2019, so dass in dem Fall keine Nachberechnung erfolgt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Dann muss der Mitarbeiter eine Steuererklärung machen um das Geld für März zurück zu bekommen oder?
Tut mir leid für die vielen Fragen, das ist meine erste Lohnabrechnung die ich mache.
Ja, das ist richtig. Wenn eine Korrektur der Abrechnung nicht erfolgt, kann der Mitarbeiter dies nur über seine Einkommensteuer-Erklärung ausgleichen.
Viele Grüße
Uwe Lutz