abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

LODAS: Lohnpfändung - unterhaltsberechtigte Person nur teilweise zu berücksichtigen

4
letzte Antwort am 20.04.2018 14:03:19 von dajana
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
dajana
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
1256 Mal angesehen

Hallo zusammen,

ich habe hier eine Frage zur Eingabe von folgendem Punkt. Und zwar wurde festgelegt, dass die Ehefrau eines AN nicht voll als unterhaltsberechtigte Person zu erfassen ist, da sie selbst einen monatlichen Verdienst i. H. v. € 400,00 erzielt. Das Gericht hat beschlossen, dass zunächst der unpfändbare Betrag vom Arbeitseinkommen des Schuldners ohne Berücksichtigung der Ehefrau nach der Tabelle zu errechnen ist. Dieser ermittelte unpfändbare Betrag soll dann um weitere € 87,00 monatlich erhöht werden.

Meine Frage: kann man das in LODAS irgendwie erfassen oder muss ich die Berechnung manuell ergänzen?

[Berechnet haben die das so: Verdienst Ehefrau € 400,00 - Regelsatz für zsm.lebende Ehegatten 90% vom Eckregelsatz, derzeit € 416,00, also € 374,00, zzgl. eines Zuschlages von 30% = 486,20. Somit liegt die Frau mit Ihren € 400,00 um € 86,20 unter dem Freibetrag, gerundet € 87,00 - dieser Betrag erhöht dann den unpfändbaren Betrag des Arbeitseinkommens des Schuldners]

Ich hoffe, jmd. hat eine Lösung für mich.

Vielen Dank schon mal und viele Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 5
598 Mal angesehen

Hallo,

verfügt eine unterhaltsberechtigte Person über eigenes Einkommen, kann das Vollstreckungsgericht anordnen, dass diese Person bei der Berechnung des pfändbaren Betrags ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt. Bitte erfassen Sie die anteilig unterhaltsberechtigte Person im Pfändungsbeschluss unter Personaldaten | Entlohnung | Pfändung wie vom Vollstreckungsgericht vorgegeben (z.B. 0,5).

Ein Beispiel, wie die Berechnung bei anteilig unterhaltsberechtigten Personen vorgenommen wird, finden Sie in der Dok.-Nr. 1020619 - Pfändung – Hintergrund  unter dem Punkt Unterhaltsberechtigte Personen.

Freundliche Grüße

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
dajana
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 5
598 Mal angesehen

Danke für die Antwort, das Dokument  hatte ich auch schon gefunden. Mein Problem ist, dass mir das Gericht aber exakt € 87,00 vorgegeben hat und keine 0,5 oder 0,34 oder wie auch immer anteilige Person. Ich tüftel weiter und vielleicht hat ja doch noch jmd. eine andere Idee.

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 5
598 Mal angesehen

Hallo,

sollen zusätzlich 87,00 Euro berücksichtigt werden, haben Sie die Möglichkeit den insgesamt unpfändbaren Betrag im Feld „unpfändbarer Betrag" unter Personaldaten | Entlohnung | Pfändung einzugeben. Bitte ermitteln Sie den zu erfassenden Wert manuell – außerhalb der Lohnabrechnung.  

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Stein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
dajana
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 5
598 Mal angesehen

Vielen Dank, das war eine gute Idee, so kann ich das machen.

0 Kudos
4
letzte Antwort am 20.04.2018 14:03:19 von dajana
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage