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Lahnnachweis Digital - VBG

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letzte Antwort am 19.04.2018 13:42:50 von Vanessa_Mertel
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uhrich
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Was genau meint die VBG wenn Sie in der Erinnerung den Lohnnachweis Digital vermisst.

Unterschied: Entgeltnachweis  - Lohnnachweis Digital ??? Kann mir das jemand Anhand von Auswerungsnr. erklären.

Wird der Lohnnachweis nicht automatisch nach dem Stammdatenabruf erstellt.

Habe hier einen Lattenzaun vor dem Kopf; kann mir das vielleicht jemand Kindgerecht erläutern, da ich den roten Faden nicht sehen

cro
Experte
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Hallo,

vielleicht hilft dieser Datev-Beitrag:

Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1002151  Digitaler Lohnnachweis 2017 nicht übermittelt: Berufsgenossenschaft versendet Erinnerungsbrief zur Abgabe.

Gruß

C. Rohwäder

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uhrich
Beginner
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Vielen Dank.

Leider fand aber keine Datenübertragung statt und frage mich wie ich diese nun nochmals aktivieren kann

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cro
Experte
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Hallo,

ganz wichtig ist, dass Sie elektronisch zurückgemeldete BG-Stammdaten für jedes Jahr getrennt haben!

Sollte das nicht der Fall sein, müssen diese über den -Assistenten Unfallversicherung- erst einmal korrekt eingerichtet werden. Viel Erfolg!

Helfen sollte für Lodas: Info-Datenbank, Dok.-Nr. 5303207 und für LuG: Info-Datenbank, Dok.-Nr. 5303208

Gruß

C. Rohwäder

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

zunächst sollte geklärt werden, warum keine Datenübermittlung des digitalen Lohnnachweises stattfand. Prüfen Sie bitte das Fehler- und Hinweisprotokoll im Monat der Erstellung der Auswertung 421.

Bereinigen Sie ggf. rückwirkend den Grund für die Nichterstellung.

Prüfen Sie anhand der Auswertung 420, ob für die Mitarbeiter die korrekten Werte für das ganze Jahr 2017 berücksichtigt wurden. Wenn dies der Fall ist, ist es ausreichend im aktuellen Monat über die Bewegungsdaten / Erfassungstabellen im Register Nachberechnung Standard die Nachberechnung auf 12/2017 - mit dem Wert 1 und dem Bearbeitungsschlüssel 96 - für eine beliebige Personalnummer anzustoßen.

Sollten Sie feststellen, dass die Werte nicht richtig errechnet sind, stoßen Sie die Nachberechnung – wie oben beschrieben – für alle Mitarbeiter auf den Monat 01/2017 an.

Liebe Grüße

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 19.04.2018 13:42:50 von Vanessa_Mertel
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