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Krankengeld nach Elternzeit (LuG)

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letzte Antwort am 16.04.2018 15:09:54 von tobias_maass
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tobias_maass
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 7
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Fall:

Mitarbeiterin ist bis Mitte Januar in EZ. Vereinbart war, dass sie im
Januar mit 15 Std/Wo einsteigt und ab Februar 40 Std/Wo arbeitet.
Bereits während der Elternzeit ist sie AU. Der AG zahlt 6 Wochen das
Entgelt fort. Ab Anfang März bekommt die MA Krankengeld.

Lohn und Gehalt zieht nun für die Entgeltbescheinigung den Januar (mit
reduziertem Lohn) heran. Meines Erachtens nicht korrekt, da doch der
letzte Abrechnungszeitraum vor AU heranzuziehen ist. Wenn ich im
Programm manuell hinterlege, dass dieser Zeitraum 11/2014 war, bekomme
ich die Fehlermeldung, dass die Entgelt-Meldung nicht erstellt werden
kann, da vor dem Beginn der Erkrankung kein Entgelt abgerechnet worden
sei. Das Ende der Elternzeit würde daher wie ein Eintritt behandelt.

Wer hat einen Tipp, wie ich LuG überliste?

Oder steckt in meinen Ausführungen ein Denkfehler?

cro
Experte
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Nachricht 2 von 7
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Halllo,

in den Mitarbeiterstammdatetn > Entlohnung > Bezüge/Abzüge kann man unten das gewünschte Brutto für Mutterschutz, etc. erfassen.

Gruß

C. Rohwäder

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tobias_maass
Fortgeschrittener
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Die vereinbarte Entlohnung ist an dieser Stelle bereits hinterlegt.

Es geht auch nicht um die Höhe, sondern um den Zeitraum, auf den das Programm zugreift.

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 4 von 7
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Hallo,

auch ich würde als Bemessungszeitraum den letzten Monat vor der EZ Bescheinigungen. Ich kann mit aber nicht vorstellen, dass LuG - da eine Abrechnung soweit zurück auch nicht möglich ist - diesen Zeitraum automatisch bescheinigen wird.

Ich würde versuchen über die Personaldaten - Krankheitszeiten - Krankengeldzeitraum auswählen - Mappe "Arbeitsentgelt" den Haken "Sonderfall rückwirkende..." anklicken und das Entgelt mit Zeitraum manuell erfassen und dann einfach mal mit einer Probeabrechnung testen.

Sonst würde ich leider nur noch sv-net tippen.

Viele Grüße

T. Reich

tobias_maass
Fortgeschrittener
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Danke, das dürfte in der Theorie die Lösung sein.

Tatsächlich erhalte ich nun folgende Meldung:

Fehler #LN17340

Der von Ihnen vorgegebene letzte Entgeltabrechnungszeitraum vor der Erkrankung bzw. vor dem Mutterschutz (11/2014) liegt vor dem letzten Monat 01/2015, auf den im Programm auf Lohnkontowerte zugegriffen werden kann. Die Meldungserstellung für den ab 09.03.2018 beginnenden Zeitraum ist daher nicht möglich.

» Erstellen Sie die EEL-Meldung mit SV-Net.

Da fragt man sich nur mal wieder: warum? - Alle Daten sind doch vorhanden.

Viele Grüße,

Tobias Maaß

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t_r_
Allwissender
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Ich befürchte, dass dafür eine Eingabemöglichkeit fehlt - das Nettoentgelt des damaligen Monats. Lohn und Gehalt kann das Nettoentgelt nicht mehr ermitteln, da es keine Berechnungsmöglichkeit für Werte aus 2014 hat.

Liebe Datev, hier wird es Zeit, dass noch nachgebessert wird. Es muss doch mal irgendwann möglich sein ohne sv-net auszukommen.

Viele Grüße

T. Reich

tobias_maass
Fortgeschrittener
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Ich unterstreiche diese Bitte mit drei Ausrufezeichen!!!

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letzte Antwort am 16.04.2018 15:09:54 von tobias_maass
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