Ein bei der SV angemeldeter geringfügiger Mitarbeiter tritt Stelle nicht an. Also keine Abrechnung. Muß er abgemeldet werden, oder kann ich ihn in Lohn und Gehalt einfach löschen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn er angemeldet wurde, muss er auch zum gleichen Tag abgemeldet werden.
Hallo,
welches Programm? Bitte die Überschrift ergänzen.
In LuG kann man immer eine Sofortmeldung stornieren u. den Mitarbeiter danach löschen.
Unter Beschäftigung > Tätigkeit > DEÜV kann man den Haken setzten > SV-Anmeldung stornieren.
Gruß
C. Rohwäder
Im Text steht LuG. Die Frage bezog sich allerdings weniger auf das Programm als auf die Verarbeitung bei der SV (die nach meinen bisherigen Erfahrungen oft kontra-intuitiv ist).
Danke