Hallo,
ich wollte mal in die Runde fragen, wie die Kollegen das mit der geforderten Unterschrift vom Berufsträger unter die Rechnungen handhaben.
Gerade vor dem Hintergrund, dass wir viele Rechnungen nur noch per Mail rausschicken, stellt sich das mit dem Unterschrifterfordernis doch ziemlich hinderlich dar.
Hallo Herr Beblein,
ich habe im StB Vertrag aufgenommen, dass der Mdt. auf die Unterschrift verzichtet. Lt. Kammer ist dies zulässig.
Im Rechnungsformular habe ich eine gescannte Unterschrift eingefügt, die dann automatisch mit ausgegeben wird. Die Rechnung versenden wir an Unternehmen außschließlich per Mail.
Viele Grüße
Markus Reihofer
Klingt Gut. Danke.
Hallo Herr Reihofer,
es ist ja gut wenn die Kammer das akzeptiert.
Die Unterschrift wird doch aber benötigt um die Anerkennung zivilrechtlich zu bekommen. Die Kammer wird wohl kaum beim Rechtstreit unterstützend eingreifen damit die Forderung anerkannt wird.
Beste Grüße
Robert Schmulz
Hallo Herr Schmulz,
das lass ich im Zweifel darauf ankommen. Meine Rechnungen werden zu 99,9% akzeptiert und bezahlt.
Diejenigen Mandanten die problematisch werden könnten, kennt man ja meistens im Vorfeld. Bei denen muss man dann halt von der Regel abweichen und die Rechnung unterschreiben.
Viele Grüße
Markus Reihofer