Hallo, uns ist aufgefallen, dass im Januar 2018 bei Mitarbeitern, welche während des Monat eingetreten sind, 23 Arbeitstage zurgunde gelegt wurde, obwohl der 1. Januar ein Feiertag ist. Ist das korrekt? Wo lässt sich das ändern, wenn wir den Januar nur mit 22 Arbeitstagen abrechnen wollen?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Hallo Frau Bechtel,
Feiertage müssen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz gezahlt werden, wenn diese auf einen Arbeitstag fallen an dem der Arbeitnehmer normalerweise gearbeitet hätte. Dementsprechend ist die Berechnung mit 23 Arbeitstagen richtig.
Gruß
Hallo,
ich glaube hier geht es nicht darum, dass der Feiertag nicht vergütet werden soll, sondern dass der Mitarbeiter erst nach dem 01.01.2018 eingetreten ist. Der Mandant hat wahrscheinlich Arbeitsverträge ab dem 02.01.2018 abgeschlossen.
Hilfreich ist immer, wenn Sie angeben, ob Sie mit Lodas oder Lohn und Gehalt abrechnen.
Auch wenn es in dem folgenden Beitrag um ein ganz anderes Thema geht, so finden Sie dort Hinweise zu beiden Programmen, wie Sie die Berechnungsweise der Kürzung von Tagen ändern können:
Viele Grüße
T. Reich