Hallo liebe Community,
ein Mitarbeiter hatte im März einen Arbeitsunfall.
Wie bekomme ich denn das Kreuz Arbeitsunfall in die Meldung an die Krankenkasse,
was muss ich wo schlüsseln ?
Wenn ich nur Entgeltfortzahlung mit AU Bescheinigung wähle ist das ja falsch ?
Vielen Dank für Eure Ratschläge
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Tandler,
die Schlüsselung Entgeltfortzahlung mit AU Bescheinigung ist richtig.
Sie müssen aber zusätzlich im rechten Bereich bei dem Punkt "Ursache der Arbeitsunfähigkeit" den Grund "Arbeitsunfall/Berufskrankheit" angeben.
Bitte denken Sie auch daran, das Sie den 1. Tag der Krankmeldung nicht als Beginn eintragen sondern erst den 2. Tag, wenn die Krankmeldung am Tag des Arbeitsunfalles ausgestellt wurde. Grund dafür ist, dass der AG den Tag vom Arbeitsunfall komplett zahlen muss und dafür keine Erstattung bekommt. Außerdem beginnt die 6 Wochen-Frist erst ab dem Folgetag.
Gruß
Super !
Und sogar mehr und hilfreiche Antwort als meine Frage fragte 🙂
Herzlichen Dank dafür !
Liebe Grüße Tina Tandler
Hallo Frau Tandler,
dann können Sie ja die Antwort als richtig markieren, damit man erkennt, dass das Problem gelöst ist.
Viele Grüße
T. Reich
Gilt das auch für einen Wegeunfall auf dem Weg zur Arbeit? Oder wird hier ab dem ersten Tag die AU eingegeben?
MfG
S.D.
Hallo S.D.,
bitte halten Sie mit dieser Frage Rücksprache mit der Krankenkasse.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG