Hallo, welche Lohnart muss oder kann ich verwenden für die st- und sv-freie Werbung eines Mitarbeiters auf seinem Privatwagen und welches Fibu Konto muss ich für die steuerfrei Zahlung ansprechen? Danke für Antworten.
Also ich würde diese Zahlung nicht als Lohnart, sondern als Nettobezug erfassen. Als Konto würde ich "Webekosten" verwenden.
Werbekostenzuschüsse würde ich derzeit vorsichtig angehen. Aktuell ist die Sache vor dem BFH anhängig. Meine Kollegin hatte bei XING einen kurzen Beitrag verfasst:
VG DK
Meines Wissens nach ist nur fraglich, ob man diesen Werbekostenzuschuss im Rahmen einer Gehaltsumwandlung steuerfrei erstatten kann.
Wenn der Zuschuss zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird, sollte es diesbezüglich keine Schwierigkeiten geben.
Das ist richtig, der BFH hat sich mit der Gehaltsumwandlung zu beschäftigen.
Im FG-Urteil war der Werbekostenzuschuss selbst abgelehnt worden, mit folgendem Leitsatz:
Die Vereinbarung eines Entgelts für einen Werbeaufkleber des Arbeitgebers auf
dem Fahrzeug des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag ist Arbeitslohn, wenn die
Vergütung unabhängig von der Fahrleistung des Fahrzeugs gezahlt wird und der
Aufkleber - identisch mit dem Logo im Briefkopf des Arbeitgebers - aus einer
Folge von drei Buchstaben besteht, der mangels Bekanntheit bei einem größeren
Personenkreis keine nennenswerte Werbewirkung zukommt.