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Jubiläumszahlung Minijob Höhe - LuG

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letzte Antwort am 12.04.2018 11:14:12 von Nina_Schöneweis
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cenzie
Einsteiger
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Nachricht 1 von 5
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Guten Morgen allerseits,

wir haben einen Mitarbeiter auf 450.- Euro Basis. Nächsten Monat ist eine Jubiläumszahlung fällig.

Bevor der MA auf 450.- Euro Basis wechselte war er mit 20 Std. / Woche beschäftigt, hat also entsprechend mehr verdient.

Können wir problemlos einen Mittelwert für die letzten Jahre ermitteln und auszahlen? Überschlagen wäre das ca. das 3 fache vom derzeitigen Monatsgehalt.

Danke für Ihre Rückmeldungen und einen schönen Tag wünscht

Christine Kundler

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 5
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Hallo Frau Kundler,

wenn dies die "übliche Berechnung" für Jubiläumszuwendungen ist, dürfte dies m.E. keine Probleme geben. Jubiläumszuwendungen sind bei der Berechnung des regelmäßigen Arbeitsentgelts bei einer geringfügigen Beschäftigung nicht zu berücksichtigen, vgl. Geringfügigkeits-Richtlinien, Abschnitt 2.2.1.1, letzter Absatz: Geringfügigkeits-Richtlinien

Viele Grüße

Uwe Lutz

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cenzie
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Hallo Herr Lutz,

danke für Ihren Link, und nein, es ist nicht die übliche Berechnung...normalerweise haben wir eine prozentuale Berechnung je nach Zugehörigkeit.

Dürfte man per Sonderregelung einen Mittelwert der letzten x Jahre zur Auszahlung bringen, wenn das so gewünscht ist?

Viele Grüße

Christine Kundler

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cenzie
Einsteiger
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Nachricht 4 von 5
1326 Mal angesehen

Es handelt sich somit um einen Einzelfall, das hatten wir sonst in dieser Form noch nicht.

Viele Grüße

C. Kundler

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

kann jemand zu diesem Einzelfall Erfahrungswerte bzw. Informationen beitragen?

Wir von DATEV können hierzu keine Auskunft geben.

uwelutz​ vielen Dank für Ihre bisherige Antwort!

Freundliche Grüße

Nina Schöneweis

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 12.04.2018 11:14:12 von Nina_Schöneweis
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