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Belege bearbeiten wird nach buchen in Rewe nicht mehr angezeigt

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letzte Antwort am 10.04.2018 09:25:58 von pbhro
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pbhro
Einsteiger
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Meine Frage ist die Folgende:

Mein Mandant nutzt UO auch für das überweisen von Eingangsrechnungen und Einziehen von Ausgangsrechnungen.

Wenn er die  Belege eingescannt hat geht er auf die "Startseite Belege" und auf das Feld "unbearbeitete Belege bearbeiten" und gibt dabei an, ob die die Rechnungen überweisen bzw. einziehen.

Jetzt kam es leider vor, dass ich die Belege vorher in Rewe gebucht habe bevor der Mandant die Belege bearbeitet hat. Wir haben dann aber festgestellt, dass die Belege aus dem Feld "unbearbeitete Belege bearbeiten" verschwinden, nachdem ich diese bereits gebucht habe. Das hat zu Verwirrungen geführt.

Kann man das ändern oder hilft da nur noch die Kommunikation zwischen Mandant und Steuerberater zu verbessern?

kh_k
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 4
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Guten Abend,

wenn man einen Beleg hochgeladen hat, sind noch keine Beleginformationen mit dem Beleg verküpft. Deshalb kann man ihn über "unbearbeitete Belege bearbeiten" aufrufen. Nach dem Überweisen sind die Informationen mit dem Beleg verküpft. Gleiches gilt, wenn der Beleg gebucht wurde. Hierbei ist es egal, ob der Beleg schon vorher vom Mandanten bearbeitet bzw. überwiesen wurde, oder nicht. Sobald der Beleg weiterbearbeitet wurde, egal von wem, taucht er in dem beschriebenen Filter nicht mehr auf. Allerdings wird der Bezahlt-Status durch das Buchen nicht verändert.

Insofern kann man gebuchte, aber noch nicht bezahlte Belege über einen enstprechenden Filter aufrufen (nicht vollständig bezahlt).

Von daher stellt es keine Problem dar, wenn schon gebucht wurde und die Zahlung erst später durchgeführt wird. Man muss nur einen anderen Filter benutzen.

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xml
Fachmann
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Nachricht 3 von 4
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ich vermute, der Mandant nutzt die in DUO die Bearbeitungsform "Standard".

wenn Sie nach Rücksprache mit dem Mandant die Bearbeitungsform auf "Erweitert"  ändern (Eingangs- wie Ausgangsrechnungen), dann kann der Mandant Ihnen nach erledigter Vorerfassung (inkl. Bezahlung) die Belege bereitstellen (als Buchungsvorschläge inkl. Belegbild). Dann gehört Ihr genanntes Szenario der Vergangenheit an.

Für den Mandant ändern sich ein paar Dinge, er muss u.a. den Kreditor auswählen (ggf. anlegen).

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pbhro
Einsteiger
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Danke für die Empfehlungen.

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letzte Antwort am 10.04.2018 09:25:58 von pbhro
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