abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

DÜ Entgeltersatzleistung Krankengeld

3
letzte Antwort am 09.04.2018 14:53:34 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
alfonsh31
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 4
1544 Mal angesehen

Guten Tag,

ich habe eine Frage zum EEL DÜ Krankengeld in LODAS. Ein Mitarbeiter ist seit 2.2.18 krank. Die Fehlzeiten habe ich eingegeben bis 15.3. AU mit Entgeltfortzahlung; ab 16.3. Krankengeld. Die DÜ EEL habe ich am 15.03.2018 angestoßen und wurde erstellt; allerdings mit den Werten vom Monat Dezember 2017. Jetzt hat mich die Krankenkasse angerufen und die Werte für Januar 2018 gefordert. Die MA hat im Januar komplett gearbeitet, ohne Fehlzeiten. Ich kann nicht verstehen, warum das Programm hier am 15.3.2018 die Werte vom Dezember einsetzt. Wie kann ich das jetzt nachträglich berichtigen?

Vielen Dank!

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 4
942 Mal angesehen

Hallo Herr Steger,

maßgebend ist der Monat, der bei Beginn der Erkrankung ABGERECHNET war. Ich gehe daher davon aus, dass die Januar-Abrechnung erst nach dem 02.02.2018 erstellt wurde.

Somit ist die Entgeltbescheinigung der DATEV korrekt. Die Krankenkassen fordern dann zwar meistens den "falschen" Monat an. Dies müssten Sie dann der Krankenkasse nur entsprechend erläutern.

§ 47 Absatz 2 SGB V sagt hierzu: "Für die Berechnung des Regelentgelts ist das von dem Versicherten im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum,..."

Viele Grüße

Uwe Lutz

0 Kudos
alfonsh31
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
942 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz,

Danke für die Info. Allerdings habe ich die DÜ EEL erst am 15.03.2018 angestoßen, da war die Abrechnung vom Januar 2018 schon ausgeführt (01.02.2018).

Trotzdem werde ich es bei der Krankenkasse mal mit dieser Argumentation versuchen, denn ich habe schon mehrfach versucht in DATEV eine neue DÜ EEL anzustoßen, jedoch erhalten ich dann immer ein Fehlerprotokoll, dass in dem Monat keine Fehlzeiten hinterlegt wären. Die Fehlzeiten sind jedoch eingetragen.

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
942 Mal angesehen

Hallo Herr Steger,

wann Sie die DÜ EEL anstoßen spielt für die Beurteilung, welcher Monat zugrundgelegt wird, keine Rolle. Maßgebend ist immer der letzte Monat, der vor Beginn der Erkrankung bereits abgerechnet ist.

Wenn Sie allerdings -wie Sie schreiben- die Januar-Abrechnung am 01.02.2018 erstellt haben, hätte danach auch das Januar-Gehalt in der Entgeltbescheinigung berücksichtigt werden müssen, da der 01.02.2018 vor dem 02.02.2018 liegt.

Nur bei Erstellung der Januar-Abrechnung am 02.02.2018 oder später ist der Dezember 2017 zu bescheinigen.

Dies müssten Sie dann ggf. noch mal von der DATEV prüfen lassen.

Viele Grüße und viel Erfolg

Uwe Lutz

0 Kudos
3
letzte Antwort am 09.04.2018 14:53:34 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage