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Ordner nach Bilanzerstellung schließen?

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letzte Antwort am 05.04.2018 12:44:46 von mkinzler
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alpentraum
Beginner
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Nachricht 1 von 4
349 Mal angesehen

Guten Tag,

wie kann man gewährleisten, dass der Mandant keine weiteren Belege aus dem Vorjahr hochlädt, ohne dass wir dies bemerken?

Kann man evtl. Ordner schließen, ähnlich wie einen Vorlauf festschreiben?

Für Anregungen und Tipps danke ich freundlich

Margit Heidrich

tdiekmann
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 4
177 Mal angesehen

Man kann (und sollte) die Belege festschreiben, dann ist zumindest offensichtlich, dass die Belege nach Festschreibung hochgeladen wurden.

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björn
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 4
177 Mal angesehen

Hallo Frau Heidrich,

lädt Ihr Mandant nur die Belege hoch oder nutzt dieser die Rechnungsbücher im Unternehmen Online?

Wenn er nur die Belege zur Verfügung stellt, dann sehen Sie beim buchen ob noch alte Rechnungen dabei sind oder nicht. Diese müssen Sie ja dann statt im alten Jahr im aktuellen Jahr verbuchen, da sonst Zahlungen nicht zugeordnet werden können.

Wenn der Mandant die Rechnungsbücher nutzt sollten Sie ihm vielleicht mitteilen, dass er die alten Rechnungen nicht erfassen soll bzw. dies in der aktuellen Periode machen muss. Ob man das Wirtschaftsjahr schließen kann, kann ich aus dem stehgreif leider nicht sagen und grad auch nicht testen wg. den Problemen im Unternehmen Online.

Gruß

Björn Niggemann

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mkinzler
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 4
177 Mal angesehen

Bei der Erstellung der Bilanz sollten eigentlich keine Belege in der Vorperiode mehr fehlen.

Wenn wirklich Belege auftreten, sollten diese auch in der Vorperiode verbucht werden, was u.U. zur Korrektur der Bilanz führen kann.

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letzte Antwort am 05.04.2018 12:44:46 von mkinzler
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