Guten Morgen,
ich habe gestern meinen Tag damit verbracht, eine Steuernummer einzugeben!
Zum 01.03.2018 habe ich ein neu gegründetes Unternehmen angelegt. Zum Zeitpunkt der ersten Lohnabrechnung (03/18) fehlte noch eine Steuernummer. Jetzt liegt diese vor (Schreiben vom Finanzamt) und ich wollte sie in die Mandantendaten einpflegen.
Ich habe den Monat auf 03/2018 gestellt und die Steuernummer gemäß den "Vorschriften der einzelnen Bundesländer" eingegeben. Dann habe ich die Stammdaten gesendet. Nach jeder Verarbeitung bekomme ich ein Fehlerprotokoll.
Mandantendaten/Steuer/Allgemeine Daten, Register Lohnsteueranmeldung
Die Steuernummer des Mandanten fehlt. Die Datenübermittlung der Lohnsteuer wird abgelehnt.
Bitte erfassen Sie die korrekte Steuernummer unter Beachtung der Vorschriften in den einzelnen Bundesländern.
gültig für die Monate 03/2018
Ich habe weiterhin die Auswertung 501 erhalten, auf der die eingegebene Steuernummer vorhanden ist (mit *).
Natürlich wird bei "fehlender Steuernummer" auch der Abruf der elektronischen Lohnsteuerkarte verweigert.
Ich habe dieses gesamte Prozedere nun wirklich nicht zum ersten mal gemacht und fange so langsam an, an mir zu zweifeln.
Vielleicht kann mir jemand helfen, den Knoten zu lösen! Ich komme hier nicht weiter. Vielen Dank!
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Hallo Herr Hecker,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Es ist so, wie sie vermutet haben. Ich habe nur die Stammdaten gesendet und wollte nach deren Verarbeitung die ELSTAM-Abrufe vornehmen. Diese wurden nicht verarbeitet. Ich erhielt die Auswertung 461 mit dem Hinweis, dass keine Übermittlung stattfindet (s. Fehlerprotokoll).
Ich werde also jetzt die Füße stillhalten und in 2 Wochen die April-Abrechnung fahren, in der Hoffnung, dass dann die ELSTAM automatisch abgerufen wird. Vorsorglich werde ich eine Nachberechnung auf März für jeden AN anstoßen.
Viele Grüße
Hallo,
was haben Sie gemacht dass es geklappt hat, ich habe das selbe Probleme und probier die Daten schon seit 2 Tagen zu senden?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
haben Sie rückwirkend eine neue Steuernummer erfasst oder ab dem aktuellen Monat? Wenn dies rückwirkend erfolgen ist, greift die Steuernummer für zurückliegende Monate erst mit einer Abrechnung.
Für eine Änderung der Steuernummer im aktuellen oder in einem zukünftigen Monat, wird die neue Steuernummer auch ohne Abrechnung verwendet.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG