Schöne Grüße aus Hamburg,
folgender Fehler ist heute bei mir bei einer Probeabrechnung aufgetreten:
Fehler #LN20249
Für den Mitarbeiter konnte kein Stundenermittlungsverfahren für die Unfallversicherung ermittelt werden.
Ohne Stundenermittlungsverfahren kann für unfallversicherungspflichtige Arbeitnehmer keine Abrechnung
durchgeführt werden.
» Wählen Sie entweder für den Mandanten oder für den Mitarbeiter ein Stundenermittlungsverfahren aus.
Bei dem Mandanten handelt es sich um ein Schätzmandat, der Fehler taucht nur bei den Geschäftsführern auf. In den
Mandanten- wie auch in den Personaldaten ist für die Stundenermittlung die Methode zum Vollarbeiterrichtwert seit 01/2016 hinterlegt.
Da ich den Fehler leider weder in der Datenbank noch in der Community gefunden habe benötige ich bitte Hilfe bei der Lösung.
Vielen Dank
Melanie Kaltofen
Hallo Frau Kaltofen,
prüfen Sie auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Sozialversicherung, Registerkarte Unfallversicherung unter Verfahren zur Stundenermittlung die Stundenermittlung für Mitarbeiter.
Wenn hier "<K.A.>" hinterlegt ist, erhalten Sie die genannte Fehlermeldung. Soll auf die Stundenermittlung der Mandantenebene zugegriffen werden, hinterlegen Sie "Wie Mandanteneinstellung". Alternativ wählen Sie ein abweichendes Stundenermittlungsverfahren.
Sonnige Grüße aus Nürnberg!
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG