Hallo Zusammen,
aufgrund der Betriebsvereinbarung zahlt der AG bei Kinderpflege den Lohn nicht fort.
Bei einem AN musste ich im März 2018 eine Rückrechnung in den Februar 2018 vornehmen, mit dem Grund "Kinderpflege mit Krankengeld" für 3 Tage.
Im März selbst, war es noch 1 Tag, mit dem selben Grund.
Für die Fehlzeit im "Februar" wird das Gehalt gekürzt und auch eine EEL - Meldung erstellt. Für März erhalte ich die Fehlermeldung, dass die EEL-Meldung nicht erstellt werden kann, da für die Fehlzeit kein ausgefallenes Arbeitsentgelt ermittelt werden kann.
Warum ist das so?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das liegt an der Berechnungsmethode. Ich denke, da ist bei Ihnen eingestellt, dass mit 30 Tagen gerechnet werden soll. Das Programm teilt nunmehr das Gehalt durch 30 Tage, multipliziert mit den 30 Tagen des Monats, an dem nicht Kind krank ist und kann keine Differenz ermitteln. Ich habe auch aus diesem Grund umgestellt, dass mit den tatsächlichen Tagen des Monats gerechnet werden soll.
Ok, danke dafür. Und wo stelle ich das um?
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Hallo Frau Krämer,
oder unter den Personaldaten analog den Mandantendaten.
Dann gilt die Formel nur für diesen Arbeitnehmer.
Gruß
Björn Niggemann
Vielen Dank an alle!
Vielen Dank Herr Kahl! Es hat funktioniert!