Hallo,
bin gerade unsicher, ob die Schlüsselung des Beitragsgruppenschlüssels richtig ist:
Arbeitnehmer ist ab 01.03.2018 Rentner
KV:3
RV:3
AV: 0
PV:1
also keine Beitrag mehr zur RV und AV für den Arbeitnehmer?
Vielen Dank für die Unterstützung.
Diese Schlüsselung ist meiner Meinung nach korrekt.
Gruß!
S.Humpert
Moin,
in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung kommt es darauf an, dass die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht ist. Dann ist die Schlüsselung korrekt. Ansonsten wäre hier beides mit "1" zu schlüsseln.
Bei der Rentenversicherung kommt es auch auf das Erreichen der Regelaltersgrenze an. Danach kann der Mitarbeiter aber auf die Versicherungsfreiheit verzichten (Flexirente). In dem Fall wäre dies dann weiter mit "1" zu schlüsseln.
Bitte beachten Sie, dass Sie auch die Personengruppe auf 119 oder 120 ändern müssen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Frau Heidrich,
das wäre die Standardschlüsselung bei einem Altersvollrentner, der nicht auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet hat (kann er ja seit letztem Jahr).
Allerdings muss der Altersvollrentner auch tatsächlich die Rente beantragt haben, bzw. diese beziehen. Hat er das nicht, ändert sich am bisherigen Beitragsgruppenschlüssel trotz Erreichens der Regelaltersgrenze nichts.
Gruß
Boris Haskanli
Vielen Dank für diese Auskünfte!
Allen Frohe Ostertage