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AAG: Erstattung U1 bei krank an Feiertagen?

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letzte Antwort am 17.12.2018 11:16:00 von chrissii
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mgünzel
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Nachricht 1 von 6
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Hallo,

ein Arbeitnehmer (Stundenlohnempfänger) war krank am Feiertag (30.03.2018). Bekommt der Arbeitgeber die U1 für diesen Tag (Stunden) erstattet?

Lodas berechnet für diese Stunden keine Erstattung bzw. gibt mir eine Fehlermeldung. Die zuständige AOK ist der Meinung, dass der AG eine Erstattung bekommen muss, konnte mir aber dazu nicht die zugehörige gesetzliche bzw. rechtliche Grundlage nennen.

Kennt jetzt jemand die gesetzliche bzw. rechtliche Grundlage für diesen Fall?

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Günzel

d_henni
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Nachricht 2 von 6
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Hallo Herr Günzel,

ist der AG U1-pflichtig, so hat er auch Anspruch auf Erstattung. Der Arbeitnehmer bekommt für den Feiertag die Stunden bezahlt, die er ohne Erkrankung erarbeitet hätte z.B. 8 Stunden. Haben Sie den Tag in den Fehlzeiten eingegeben und die entsprechenden Stunden mit der Ersattungslohnart (in meinem Falle die Lohnart 145) in den Bewegungsdaten hinterlegt? Dann sollte das klappen.

Andernfalls können Sie noch in den Mandantenstammdaten nachsehen, was da zu der Erstattungsregelung angelegt ist. Oder aber bei der Stundenlohnart selbst, zweite Lasche, 'Art der Erstattung'.

Viel Erfolg

Dagmar Hennhöfer

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ckuepper
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 6
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Hallo Herr Günzel,

wie Frau Hennhöfer schon geschrieben hat.

In diesem Fall den Feiertag nicht mit Feiertag abrechnen, als Kranktag

In LuG gibt dafür den AS "KF", krank am Feiertag, im LODAS den Tag ganz normal als LFZ abrechnen.

Viele Grüße

Claus Küpper

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chrissii
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Nachricht 4 von 6
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Hallo,

mir stellt sich jetzt das Problem für die Weihnachtstage.

AN (=Stundenlohnempfänger) ist den ganzen Dezember krank.

Habe ich es richtig verstanden:

Der AG bekommt für den 25. + 26.12. dann nur eine Erstattung

von der Krankenkasse, wenn der AN an diesen Tagen auch gearbeitet hätte.

Ansonsten sind diese Tage als "Feiertagslohn" abzurechnen und nicht

erstattungsfähig.

Liege ich da richtig?

Viele Grüße

CC

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björn
Experte
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Nachricht 5 von 6
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Hallo CC,

nein das ist nicht ganz richtig. Wenn der Arbeitnehmer erkrankt ausfällt, dann ist der Ausfall aufgrund der Krankheit geschuldet. Das gilt auch für Feiertage. Jedoch berechnet sich hier das Entgelt nicht nach der Lohnfortzahlung wg. Krankheit sondern, der Lohnfortzahlung für Feiertage.

Die Krankenkasse muss deshalb die Feiertage auch erstatten.

Gruß

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chrissii
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Nachricht 6 von 6
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Vielen Dank für die schnelle Antwort

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letzte Antwort am 17.12.2018 11:16:00 von chrissii
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