Hallo,
kann ich und falls ja wie, eine Nachberechnung ins Jahr 2016 machen?
Aufgrund eines Gerichtsurteils ist eine Kündigung ungültig und der Mitarbeiter muss rückwirkend Gehalt bekommen.
Das betrifft den Zeitraum 01.11.2016 - 01.04.2017, ab 02.04.2017 ist er mit einer anderen Personalnummer bereits wieder als Arbeitnehmer angemeldet.
Danke!
Hallo Frau Dederich,
eine Nachberechnung nach 2016 ist nicht möglich. Sie können immer nur das aktuelle Jahr und das Vorjahr abrechnen bzw. korrigieren.
Gruß
Hallo Björn,
danke für die Antwort.
Aber wie mache ich das nun?
Der Kollege wird auf sein Geld nicht verzichten wollen 😉
So einen Fall hatte ich bisher auch noch nicht und kann Ihnen da leider auch keine Lösung ohne vorherige Recherche anbieten.
Aber bestimmt gibt es hier Kollegen, die so einen Fall schon mal bearbeitet haben.
Tut mir leid.
Hallo,
Ihnen kann besser geholfen werden, wenn Sie das Lohnprogramm angeben. Sinnvoll ist die Ergänzung in der Überschrift. Sie können das auch noch nachträglich vornehmen, in dem Sie auf der rechten Seite über "Bearbeiten" die Überschrift ändern.
Der Kollege wird auf sein Geld nicht verzichten wollen 😉
Sie können ihn ja mal fragen, dass wäre der einfachste Weg.
2016
Die Lohnsteuer ist im aktuellen Jahr zu erheben, also können Sie die gesamte Summe als sonstige Bezüge besteuern.
Die Beiträge zur Sozialversicherung müssen Sie jedoch dem jeweiligen Nachberechnungsmonat zuordnen, so dass Sie das nur manuell berechnen können. Mit Lovor können Sie die SV-Beiträge ermitteln und vom Auszahlungsbetrag in Lohn und Gehalt abziehen. Melden müssen Sie die Beiträge und auch die DEÜV-Meldungen leider über SV-Net.
Bitte beachten Sie, dass auch die Beiträge aus 2016 nicht in der Lohnsteuerbescheinigung 2018 aufgenommen werden, so dass diese Beiträge nicht maschinell bescheinigt werden können. Grundsätzlich müssten Sie die Lohnsteuerbescheinigung 2018 somit manuell datenübermitteln. Hier würde ich vielleicht mal in Erfahrung bringen, ob diese Beiträge nicht vielleicht schriftlich gemeldet werden können und so zur Einkommensteuererklärung 2018 genommen werden können.
2017
In Lohn und Gehalt wäre grundsätzlich eine Nachberechnung für die Monate 01/17 bis 04/17 möglich. So das hier kein manueller Aufwand erstehen würde. Da hier aber Besonderheiten beim Kopieren von Mitarbeitern und Wiedereintritten gegeben sind, müsste das genau geprüft werden.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Herr Reich,
vielen Dank für die antwort und den Hinweis. Ich habe Lodas ergänzt.
Hallo,
in LODAS und in Lohn und Gehalt sind Nachberechnungen nur für das jeweils aktuelle Kalenderjahr und das Vorjahr möglich.
Herr Reich hat Ihnen das Vorgehen für 2016 korrekt beschrieben, das Gleiche gilt auch für LODAS.
Für das Jahr 2017 können Sie die Nachberechnung durchführen. Allgemeine Informationen finden Sie unter Dok.-Nr. 1034430 - Nachberechnung Vorjahr (NBVJ) – Grundlagen.
Da ihr Arbeitnehmer für 2017 unter zwei Personalnummern abgerechnet wird, müssen sie im Rahmen der UV-Jahresmeldung noch Eingaben vornehmen.
Bei einer Personalnummer muss unter Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten im Register Unfallversicherung der Ausschluss von der UV-Jahresmeldung erfolgen. Aktivieren Sie dazu bitte das Kontrollkästchen rückwirkend im Bearbeitungsmonat 01/2017. Das uv-pflichtige Entgelt dieser Personalnummer muss auf der zweiten Nummer unter Personaldaten | Sozialversicherung | Vorbeschäftigungswerte UV unter irgendeinem Bearbeitungsmonat in 2017 vorgetragen werden (z.B. 01/2017). Hierzu finden Sie nähere Informationen unter der Dok.-Nr. 1032526 - Meldeverfahren zur Unfallversicherung: Stammdaten erfassen im Bereich Vorbeschäftigungswerte UV für Arbeitnehmer mit mehreren Personalnummern erfassen.
Freundliche Grüße
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG