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Beschäftigunsgverbot bei Stundenlohn

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letzte Antwort am 16.04.2018 11:35:35 von Uwe_Lutz
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grossmann1
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

Wir nutzen LODAS und haben eine Mitarbeiterin mit Beschäftigungsverbot, die Stundenlohn bei wechselnder monatlicher Stundenzahl bezieht.

Ist ein Stundendurchschnitt der letzten Wochen zu bilden?

Laut Arbeitsvertrag beträgt die Mindeststundenzahl 10 Stunden pro Woche. Ist das meine Rechengrundlage und wie berechne ich die monatliche Stundenzahl?

Wenn man durchschnittlich von 174 Stunden pro Monat bei einer 40-Stunden-Woche ausgeht, könnte ich mit 43,5 Stunden pro Monat rechnen?

Oder ist ein Durchschschnitt der Stunden der letzten 3 Monate zu bilden?

Mit freundlichen Grüßen,

D. G.

björn
Experte
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

hier muss ein Schnitt vom Stundenlohn für die letzten 13 Wochen gebildet werden. Das gleiche gilt für die tägliche Arbeitszeit. Wenn ein Stundenlöhner ein Beschäftigungsverbot bekommt müssen Sie jeden Monat die Stunden manuell ermitteln und buchen. D. h. bei einer 40-Stunden-Woche wären es pro Tag 8 Stunden multipliziert mit den Arbeitstagen im Monat.

Gruß

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grossmann1
Einsteiger
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Liebe Community,

ich muss meine Frage noch einmal "Hochschieben" und anstoßen.

Wie müss die Abrechnung im März aussehen?

21 Arbeitstage plus 1 Feiertag abgerechnet mit 2 Stunden pro Tag, da die Mindeststudenzahl 10 Std. pro Woche im Arbeitsvertrag verankert ist?

Hierbei kommt man auf 22 Tage x 2 Stunden = 44 Stunden.

Oder ist der Durchschnitt der letzten 13 Monate relevant?

Für die Monate Dezember 2017 bis Februar 2018 kommt man duchschnittlich auf 91,18 Stunden.

Mit freundlichen grüßen,

D.G.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 4
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Hallo D.G.,

§ 18 Satz 2 des Mutterschutzgesetzes sagt hierzu: "Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt."

Somit kommt es nicht auf die Vereinbarung im Vertrag sondern auf die vorher tatsächlich geleisteten Stunden an (also ähnlich wie bei der Urlaubsvergütung).

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 16.04.2018 11:35:35 von Uwe_Lutz
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