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Arbeitsunfähigkeit- Bezug von Krankengeld und Beschäftigungsverbot Eingabe?

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letzte Antwort am 23.03.2018 11:32:15 von b_kle
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b_kle
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Hallo Zusammen,

wir haben eine Mitarbeiterin die seit dem 23.01.-17.03.2018 eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat. Ab dem 18.03.2018 ein Individuelles Beschäftigungsverbot.

Das würde wie folgt aussehen:

23.01.- 05.03.2018 =Entgeltfortzahlung mit AU Bescheinigung

06.03.-17.03.2018  =Entgeltfortzahlung ohne AU Bescheinigung (Bezug von Krankengeld durch Krankenkasse)

17.03.-19.06.2018 = individuelles Beschäftigungsverbot

20.06.2018- vorrs. 15.08.2018  =Muterschutz      

Ich bekomme keine Probeabrechnung hin als Fehler Text  kommt der Hinweis: Beschäftigungsverbot wurde nicht verarbeitet, da es außerhalb des Beschäftigungszeitraumes liegt bzw. sich mit einer anderen Fehlzeit überschneidet. Für die Verarbeitung ist es zwingend erforderlich, dass es innerhalb des Beschäftigszeitraumes liegt und sich nicht mit anderen Fehlzeiten überschneidet.

Ich kann aber die anderen Fehlzeiten ja nicht einfach ignorien.

Vielleicht hatte ja jemand schon mal so einen Pesonalfall und kann mir einen Tipp geben.

Mit freundlichem Gruß

Britta K.

björn
Experte
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Hallo Frau Klesper,

Sie statt den 18.03. als Beginn für das individuelle Beschäftigungsverbot den 17.03. eingetragen. Der 17.03. vom Beschäftigungsverbot überschneidet sich somit mit dem Ende des Bezugs vom Krankengeld.

Gruß

Björn Niggemann

Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Britta K.,

den 17.03.2018 haben Sie bei den Angaben doppelt erfasst. Einmal in der Zeit 06.-17.03.2018 und einmal in der Zeit 17.03.-19.06.2018. Sofern am 17.03.2018 noch Krankengeldbezug vorliegt, sollten Sie das Beschäftigungsverbot ab dem 18.03.2018 eingeben.

Für die Krankengeldzahlung ist zudem nicht die Fehlzeit "Entgeltfortzahlung ohne AU-Bescheinigung" zu nehmen, sondern "Kranken(tage)Geld bei Krankheit oder Kur". Nur dann erfolgt eine Kürzung des Entgelts und Übermittlung einer Entgeltbescheinigung an die Krankenkasse.

Die Fehlzeit "Entgeltfortzahlung ohne AU-Bescheinigung" ist für Tage zu nutzen, in denen der Mitarbeiter krank ist aber keinen "gelben Zettel" abgibt - im Regelfall also für einzelne Tage einer Erkrankung.

Viele Grüße

Uwe Lutz

b_kle
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Recht herzlichen Dank Herr Lutz. Nur eine Kleinigkeit mit großer Wirkung.

LG Britta K.

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b_kle
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Natürlich, meinte ich ja auch.

Danke nochmals.

LG Britta K.

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b_kle
Beginner
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Hallo Herr Lutz,

Trotz der neuen Eingaben

23.01.- 05.03.2018 =Entgeltfortzahlung mit AU Bescheinigung

06.03.-17.03.2018  =Kranken(tage)geld bei Krankheit oder Kur (Bezug von Krankengeld durch Krankenkasse)

18.03.-19.06.2018 = individuelles Beschäftigungsverbot

20.06.2018- vorrs. 15.08.2018  =Mutterschutz  

es kommt leider wieder die gleiche Fehlermeldung. Das sich das Beschäftigungsverbot mit einer anderen Fehlzeit überschneidet.

Habe schon mehrere Varianten versucht einzugeben, bis sehr ratlos. Krankengeld bezug rechnet er und dann gehts nicht weiter. Ich brauche leider Hilfe.

LG Britta K.

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björn
Experte
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Hallo Frau Klesper,

haben Sie den Beginn des Beschäftigungsverbot sowohl in den Fehlzeiten als auch unter Mutterschutz im Register Beschäftigungsverbot angepasst?

Wenn ja dann würde ich vielleicht den Beginn auf den 19.03. setzen, da dieser ein Montag ist und dann vielleicht klappt?

Gruß

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b_kle
Beginner
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Hallo Björn,

habe ich auch im Register Fehlzeiten- Mutterschutz eingetragen und auch nach den Fehlzeiten übertragen.

Aber wenn ich den Beginn auf 19.03.2018 setze fehlt der Firma ja 1 Tag Erststattung. Ist dann auch nicht so kerrekt, oder?

LG Britta K.

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björn
Experte
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Wenn Frau Klesper Gehalt bezieht ist das natürlich so richitg. Bekommt Sie jedoch Ihr Gehalt nach Stunden bezahlt würde ich das so machen, da der 18.03. ein Sonntag ist.

Ich vermute aber, dass Sie ansonsten um einen Servicekontakt nicht rum kommen.

Gruß

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Klesper,

wenn es unter den Fehlzeiten keine weiteren (anderen) Fehlzeiten gibt, würde ich das Beschäftigungsverbot einmal vollständig löschen, die Fehlzeitenübergabe aus dem Mutterschutzbereich noch einmal neu anstoßen und danach versuchen, das Beschäftigungsverbot neu zu erfassen.

Irgendwo hakt es da unter Umständen "im Hintergrund".

Viele Grüße

Uwe Lutz

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b_kle
Beginner
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Hallo Herr Lutz,

ich versuche mein Glück mal mit einer kompletten Neueingabe der Fehlzeiten. Ich werde dann mal berichten ob das funktioniert hat.

Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende.

LG Britta K.

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letzte Antwort am 23.03.2018 11:32:15 von b_kle
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