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Gesonderte Meldung 57_Lodas

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letzte Antwort am 22.03.2018 09:23:08 von björn
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eheimann
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
801 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

eine Mitarbeiterin von uns geht ab Mai 2018 in Rente.

Die RV wünscht nun eine Meldung bis einschließlich 31.1.2018.

Muss ich da zurück in den Monat 01/2018 wechseln und dort unter "Meldezeitraum bis" 01/2018 eingeben?

Und erfolgt die Übermittlung dann noch rechtzeitig oder muss ich die nochmal irgendwie manuell anstoßen?

Die Dokumente zu dieser Neuerung sind mir leider nicht aufschlussreich genug

Viele Grüße

björn
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
557 Mal angesehen

Hallo Frau Heimann,

nein. Bei dem Datum der Rentenversicherung handelt es sich um ein "mindestens bis". D. h. sie können die Meldung auch mit der nächsten Abrechnung abgeben.

Hierzu müssen Sie dann nur das Abrechnungsdatum unter Personaldaten -> Sozialversicherung -> DEÜV -> Register "Allgemeine Daten" hinterlegen. Dann wird mit der nächsten Abrechnung die Meldung erstellt.

Gruß

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letzte Antwort am 22.03.2018 09:23:08 von björn
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