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Begleitzettel nach Abruf anfordern - geht das?

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letzte Antwort am 22.03.2018 11:21:30 von Wolfgang_Stein
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uhrich
Beginner
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Hallo in die Runde

habe bei einem MD die Zahlung auf die APO-Bank umstellen müssen, die dann "normalerweise" in den Zahlungsverkehr von Datev eingespielt wird.

Jetzt bekommen wir den Hinweis, das keine Online-Überweisung möglich ist, da noch keine unterschriftsberechtigte EBICS-Benutzer zur Bankverbindung vorhanden ist:

Kurze Rede, langer Sinn:

Wie kann ich die Begleitzettel 201,211,255 die ich nicht mit der Auswertung erhalten habe im nachhinein nochmal erstellen lassen.

Vielleicht über die Temp. Auswertungssteuerung ?

Wichtig hier ist mir, das ich den Druck im Rechenzentrum und ggf. eine Wiederholungsabrechnung vermeiden möchte.

Wer hat hier eine Lösung oder Erfahrung mit der Problematik?

Liebe Grüße und vielen Dank schon mal vorab

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
219 Mal angesehen

Hallo,

die Begleitzettel (Auswertung 201,211,255) werden nur erstellt, wenn die Auswertungen 200, 210, 220 auf DÜ an Institutionen oder DTA Datei geschlüsselt ist. Sind diese auf Papier geschlüsselt, erhalten Sie lediglich Überweisungsprotokolle (Auswertung 203,212,257).
Falls Sie „DÜ an Institutionen“ oder „DTA Datei“ hinterlegt haben, können Sie die Begleitzettel über einen temporären Auswertungsabruf (Auswertungsabruf Mandant) abrufen. Ist dies nicht der Fall, sind die oben stehenden Auswertungen zunächst umzuschlüsseln. Um die Änderung zu verarbeiten, ist eine Wiederabrechnung komplett notwendig.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.03.2018 11:21:30 von Wolfgang_Stein
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