Hallo liebe Community,
ich möchte einen ehemaligen Beamten der aktuell Versorgungsbezüge bezieht als Minijob anmelden. Meine Mandantin ist der Meinung, dass hier keine Pauschalbeiträge vom Arbeitgeber an die Bundesknappschaft zu zahlen sind. Er ist privat krankenversichert und ich denke, dass trotz der Versorgungsbezüge der Arbeitgeber pauschale RV Beiträge zu zahlen hat. Hat hier jemand für mich eine Gesetzesgrundlage?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Mandy Wetzel
Hallo Frau Wetzel,
leider können wir bei rechtlichen Anfragen nicht beraten.
Wenden Sie sich zur Klärung Ihres Sachverhaltes bitte an die Bundesknappschaft.
Liebe Grüße aus Nürnberg
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG