Hallo zusammen.
kann man einen Beleg der gedreht eingescannt wurde in OU auch dauerhaft drehen?
grüße
Jan Ruzycki
Hallo Herr Ruzycki,
das geht im nachhinein leider nicht. Es muss vor der Übertragung der Beleg richtig vorliegen.
Gruß
Björn Niggemann
da schneiden sie sich lieber den kopf ab und setzen ihr verkehr rum auf. ist leichter
Wollte gerade die gleiche Frage stellen. Schade.
schade, dass schon jemand diese Frage gestellt hat oder schade, dass es keine Lösung gibt ?
Beides.
@DATEV:
Müssen solche Themen wirklich auf Wunschlisten gepflegt werden oder ab wann erkennt man selbst dass eine Funktion umgesetzt sein muss (von Anfang an).
Hallo,
wenn ich das richtig im Gedächtnis habe dann stellt sich die DATEV auf den Standpunkt, dass ein Drehen der gescannten Belege nicht im Einklang mit der GoBD steht und deswegen nicht umgesetzt wird.
Ist es zu viel verlangt, Belege gleich richtig rum einzulegen und zu scannen? Wenn, dann soll das die Scansoftware vor dem Hochladen ins UO übernehmen.
Hallo P.W.,
mit GoBD hat das nichts zu tun (DUO ist übrigens schon viel älter), da der Prozess sehr wohl GoBD-konform abgebildet werden kann, auch wenn ein Bild nachträglich gedreht wird und beim nächsten Mal mit der vorgenommenen Änderung wieder angezeigt werden soll. Es ist wohl vielmehr so, dass die Belege die in das Unternehmen online kommen aus DATEV-Sicht im Anschluss nicht mehr verändert werden sollen, nichtsdestotrotz technisch lösbar.
Die DATEV kommuniziert meines Wissens schon immer, dass bereits beim Scanvorgang alles zu 100% korrekt erfasst werden muss. Dieses Argument lasse ich dann eher gelten und dann ist es auch konsequent sowas von Anfang an nicht mit umzusetzen. Praxis- oder anwenderfreundlich empfinde ich es dennoch nicht.
MfG
Tobias Ettl
Bei Upload Mobil kann das Bild meines Wissens auch nicht gedreht werden.
Hier hat sich auch nach einem knappen Jahr nichts getan oder?
@jjunker schrieb:Hier hat sich auch nach einem knappen Jahr nichts getan oder?
In Jahr ist für die DATEV doch nur ein Wimpernschlag. Da müssen Sie erheblich mehr Geduld aufbringen. Wir denken in Jahrzehnten und nicht in Jahren. 😉
Naja, so schwer kann das eigentlich nicht sein. Ich kämpfe mich gerade durch gefühlt 100 Taxi Belege alle um 90Grad gedreht dargestellt. 😐
Wahrscheinlich wird nicht in Jahrzehnten sondern in Generationen gedacht.
Mit Generationen liegen Sie vielleicht nicht ganz so verkehrt.
Da die Belege auf dem Server liegen wird es wohl dauerhaft keine Belegbearbeitung geben. Das Heften ist ja im Grunde keine Belegbearbeitung, da es sich immer noch um physikalisch mehrere Belege handelt, die nur dem Anschein nach gejoint wurden.
Gruß Achilleus
Drehen fällt bei mir nicht wirklich unter bearbeiten. Da muss an und für sich nur eine Zusatzinformation Bilddaten um 90 Grad gedreht ausgeben vor die Original Bilddaten gespeichert werden. Den Beleg zu bearbeiten halte ich auch für den falschen Weg.
Wo hört die Bearbeitung dann auf. Wenn wir Fotoshop integriert haben? Drehen wäre eine Zusatzinformation ohne Veränderung der Bilddaten an sich.
Ich dachte doch dass es da was gab. Hatte nur irgendwie schon damit gerechnet.
Ich wärme dieses uralte Thema aus aktuellem Anlass noch einmal auf:
Es ist für manche nicht nur zu viel verlangt, in korrekter Orientierung zu scannen. Für manche Unternehmen ist es sogar zu viel verlangt PDF-Rechnungen in korrekter Orientierung direkt aus dem System zu exportieren.
Gerade festgestellt: Der gar nicht ganz so kleine Krauter Mazda hat im Juli 2023 sein Rechnungslayout auf das Querformat verändert. Die querformatigen Rechnungen, die unsere Mazda-Händler nun erhalten und zu UO hochladen, sind um 90° gegen den Uhrzeigersinn gedreht.
Es macht nun doppelt so viel Spaß, Mazda-Händler zu buchen, da mit Gymnastik verbunden.
Siehe auch: Gedrehte Belege müssen gedreht bleiben
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