Hallo,
ich soll die noch nicht berechneten privaten Kilometer für die Jahre 2015 bis 2017 abrechnen. Was muss ich da beachten?
Vielen Dank bereits schon im Voraus für die Hilfe.
MfG Julia Richter
Hallo Frau Richter,
Ihnen kann besser geholfen werden, wenn Sie das Lohnprogramm angeben. Sinnvoll ist die Ergänzung in der Überschrift. Sie können das auch noch nachträglich vornehmen, in dem Sie auf der rechten Seite über "Bearbeiten" die Überschrift ändern.
Allerdings kommen beide Lohnprogramme nicht so weit zurück. In der Sozialversicherung müssten Sie in der Regel einen Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge stellen. Bei der Lohnsteuer würde ich eine Mitteilung an das Betriebsstätten-Finanzamt machen, da lohnsteuerpflichtiges Entgelt nicht versteuert wurde.
Sollten die Einkommensteuerveranlagungen für den Mitarbeiter noch nicht gemacht worden sein, sollte man den Arbeitnehmer auf den Umstand hinweisen.
Viele Grüße
T. Reich