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Wie kann ich einen Mandanten von DUO auf kostengünstigeres Belege-online umstellen?

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letzte Antwort am 22.03.2018 15:26:23 von andreashofmeister
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lars
Beginner
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Wie kann ich einen Mandanten von DUO auf Belege-online umstellen?

Vom Mandanten wird nicht mehr gewünscht...

heitschmidt
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 11
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Werter Herr Sörensen,

die naheliegende Antwort lautet: Gar nicht. Belege-online ist Bestandteil von DUO (= DATEV Unternehmen online). Eine "Umstellung" ist von der klassischen Belegverwaltung zu Belege-online möglich.

Beste Grüße

H. Heitschmidt

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Was würde passieren, wenn man die OCR Erkennung deaktiviert? Da hängen ja die 9,00 EUR dran, oder?

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misc
Einsteiger
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Nachricht 4 von 11
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Hallo Herr Böhnke,

sehe ich auch so.

Dann wird der Beleg nur als "Bild" (egal ob PDF/TIFF) gescannt und abgelegt und nicht "gelesen und ausgewertet" wie das das OCR macht.

Man müsste dann aber per Hand suchen, wenn man die Belege beauskunften will, sprich dann braucht auch jeder Beleg eine sinnvolle Bezeichnung.

Gruß Michael Schreiner

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heitschmidt
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 11
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Nein, Sie nennen die Grundgebühr für DUO. Der Buchungsassistent (OCR-Erkennung) ist extra bepreist. (Den Preis finden Sie hier:

https://secure4.datev.de/web/de/media/datev_de/pdf/sonstige_pdfs/11312_maerz_2018_gesamtpreisliste.pdf

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Nachricht 6 von 11
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Hallo,

bei Nutzung von UO ist für die erste Mandantennummer die OCR-Aktivierung- und Erkennung kostenfrei. Sofern man eine zweite Mandantennummer = einen zweiten Mandanten nutzt, zahlt man dafür. Wie viel, weiß ich auf die schnelle nicht.

Beste Grüße

Andreas Flemming

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olafbietz
Meister
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Nachricht 7 von 11
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Hallo,

ich denke, es geht Herrn Sörensen nicht um die 2 Euro OCR-Kosten, sondern um die 9 Euro UO-Kosten. Wir haben als Berater ja die Möglichkeit, beliebige Belege online Bestände für Mandanten anzulegen für 3,50 / Monat, ohne 9 Euro / Monat für das komplette UO-Programm. Der Unterschied ist, dass der Mandant bei der reinen Belege-online-Variante keinen Zugriff auf UO hat. Es handelt sich um eine reine Nutzung durch das Steuerbüro. Und ich denke, darum geht es hier. Der Mandat will UO nicht mehr, aber die Kanzlei will die Belege weiter in Belege-online archivieren.

Herr Sörensen, habe ich das so richtig verstanden?

Die Frage ist also:

Wenn der Mandant UO kündigt, kann man die vorliegenden Belege dann als Belege-online-Bestand als Kanzlei weiterführen?

Wenn nicht, dann muss man wohl die Belege erst exportieren oder in die Dokorg überspielen und dann in einen neuen Belege-online-Bestand zurückführen.

Verschneite Grüße,

Olaf Bietz

DATEV-Mitarbeiter
Loan_Bui
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Bietz,

der Vertrag DATEV Unternehmen online kann unabhängig von Belege online gekündigt werden.

Der Bestand besteht weiterhin und kann von der Kanzlei fortgeführt werden.

Wichtig: Sollte der Bestand auf die Unterberaternummer laufen, dann ändern Sie vor der Kündigung den Bestand auf die Hauptberaternummer der Kanzlei.

Sollten Sie die Belege nur zur Aufbewahrungszwecken aufheben wollen, dann empfehlen wir Ihnen eine Rechnungswesen-Archiv-DVD.

Hier finden Sie nähere Informationen: Rechnungswesen-Archiv-DVD

www.datev.de/lexinform-infodb/1021018

Mit freundlichen Grüßen

Loan Bui

Produktmanagement DATEV Unternehmen online

DATEVeG

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olafbietz
Meister
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Im genannten Dokument steht, dass die DVD gerade nicht zur Archivierung geeignet ist (nur Transportmittel).

🙂

Was kostet die Archiv-DVD? Das steht nicht im Dokument.

MfG

Olaf Bietz

DATEV-Mitarbeiter
Loan_Bui
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 10 von 11
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Hallo Herr Bietz,

ja, Sie haben Recht. Im Info-Dokument steht der Hinweis:

"Darauf enthaltene Belege müssen in ein neues revisionssicheres Archivsystem importiert werden."

Wir erteilen Grundsätzlich bei der DATEV Community keine Preisauskunft. Für eine Preisauskunft wenden Sie sich an ihren Steuerberater oder an unsere Programmhotline Belegwesen: 0911 - 319 33 621.

Mit freundlichen Grüßen

Loan Bui

Produktmanagement DATEV Unternehmen online

DATEVeG

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andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 11 von 11
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Kleiner Tip:

Laden Sie sich doch einfach die Gesamtpreisliste runter. Die ist als PDF-Dokument sowieso einfach zu handhaben als die Druckausgabe. Dann kommen Sie auf die Preise....

Nennen darf ich Sie Ihnen leider nicht.....

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letzte Antwort am 22.03.2018 15:26:23 von andreashofmeister
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