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Auffangposten Fremdleistungen (SKR 03 #3100)

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letzte Antwort am 16.03.2018 12:42:42 von 0815
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0815
Fachmann
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Hallo in die Runde,

die Fibu-Überwachung bemängelt unter Prüfung von E-Bilanz-Sachverhalten:

253941_pastedImage_0.png

253942_pastedImage_1.png

Es wurde das Konto 3100 Fremdleistungen bebucht. Das Konto hat keinen individuellen Kontenzweck. Es handelt sich um eine GmbH & Co. KG mit aufzuteilender Vorsteuer (Steuerschlüssel 99). Als Zuordnungstabelle hat der Abschlussbearbeiter die S7503/0000/171 eingestellt (was auch so bleiben muss). Kanzlei-Rechnungswesen V.6.1.

Welches Konto ist denn richtigerweise zu bebuchen bei Fremdleistungen mit aufzuteilender Vorsteuer?

Vielen Dank vorab & ein schönes Wochenende.

wielgoß
Experte
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Hallo,

ich würde es bei dem Prüfhinweis belassen, in Ihrem Fall macht die ja zulässige Auffangposition insoweit ja auch Sinn, da auf dem Konto Aufwendungen mit und ohne Vorsteuerabzug enthalten sind. Alternativ müsste ansonsten eines Aufteilung erfolgen (Fremdleistungen mit Vorsteuerabzug/ohne Vorsteuerabzug).

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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0815
Fachmann
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Hallo Herr Wielgoß,

danke Ihnen für die schnelle Antwort.

Eine vorherige Aufteilung ist nicht möglich, da sich der Prozentsatz jährlich ändert und sich erst am Ende eines Jahres anhand der Umsätze ermitteln lässt (Umsätze an mehrere verbundene Unternehmen, teilweise mit USt, teilweise ohne USt aufgrund USt-Organschaft sowie Umsätze aus Bautätigkeit vs. Umsätze aus Bauträgertätigkeit).

Gut, dann werde ich den Prüfvermerk ignorieren und hoffe, dass der Abschlussbearbeiter keine Probleme mit der E-Bilanz, den Jahresabschlussauswertungen, der Offenlegung/Hinterlegung und der Konsolidierung bekommt.

Vielen Dank & viele Grüße.

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