abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

L+G Nettolohnberechunng mit PKW

2
letzte Antwort am 16.03.2018 11:48:05 von pannes
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
pannes
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
1002 Mal angesehen

Hallo zusammen,

folgendes ist der Sachverhalt:

ICh möchte Arbeitnehmer mit einem Auszahlungbetrag in Höhe von 1100€ haben.

An sich ganz einfach Nettolohn angeben und fertig.

Jetzt hat der Mitarbeiter noch einen PKW mit BLP 23300€.

Nettolohn + Abrechnung KFZ funktioniert leider nicht.

Jemand ne Ahnung außer ausprobieren?

Danke.

rvh
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
420 Mal angesehen

Hallo,

Sie haben vermutlich den Firmenwagen über den Bereich "Personaldaten | Stammdaten | Besonderheiten | Firmenwagen" erfasst. Aus der zugehörigen Hilfe mit den dort genannten Lohnarten ist zu ersehen, dass damit "nur" brutto vereinbarte Überlassungen funktionieren.

Für Ihren Fall der Netto-Hochrechnung müssten sie die Beträge für die Privatnutzung bzw. die Fahrten Wohnung-Abeitsstätte selbst errechnen und dann über die Lohnart 2560 entweder als monatliche Eingabe oder Festbezug abrechnen. Den pauschalierungsfähigen anteiligen Betrag für die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte können Sie ganz normal über die Lohnart 2440 abwickeln.

Und natürlich darauf achten, dass der Nettoabzug auch passt, da ich nicht genau weiss, ob bei der "2560" eine Folgelohnart "9020" mit Vorzeichenumkehr hinterlegt ist.

Das lässt sich aber über die Probeabrechnung leicht heraus finden - gutes Gelingen ...

Ergänzung: Die Lohnart 2560 ist standardmäßig mit der Folgelohnart 9008 verknüpft, was aber im Mandantenbestand selbst änderbar ist.

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
0 Kudos
pannes
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
420 Mal angesehen

Hallo Herr Hein,

danke für Ihre Ausführungen, welche mir durchaus bewusst waren.

Ich wollte jedoch den Aufwand der manuellen Berechnung vermeiden. Habe mir jetzt mit der Mittelwert-Methode geholfen und habe den Bruttolohn jetzt passend.

Zum Glück gehen die Probeabrechnungen sofort und man muss nicht, wie bei Lodas, 4(?) Minuten warten.

0 Kudos
2
letzte Antwort am 16.03.2018 11:48:05 von pannes
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage