Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrungen mit einer Arbeitnehmerin die bei ihrem Mann privat familienversichert ist?
Bekommt die bei ihrem Arbeitgeber auch den AG-Zuschuss zur PKV?
Ihr Mann ist selbständig tätig und schöpft den AG-Zuschuss zur PKV für seine Familienangehörigen nicht aus.
Bescheinigung zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses von ihrem Mann liegt mir von der Arbeitnehmerin vor.
Wenn sie den AG-Zuschuss zur PKV bekommt, könnt ihr mir auch den rechtlichen Hintergrund nennen.
Wäre es hilfreich eine Bestätigung von ihrem Mann zu den Lohnunterlagen zu nehmen, dass er selbständig tätig ist?
Vielen Dank und Euch noch einen schönen Tag
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
die Mitarbeiterin müsste doch über ihr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung selbst krankenversichert sein?! Übersteigt ihr Arbeitsentgelt die Krankenversicherungspflichtgrenze? Wenn nein, dann wäre sie sv-pflichtig in der KV und würde hier einen Arbeitgeberzuschuss erhalten und wenn nein, würde es mich wundern, wenn die private Krankenversicherung ihres Mannes eine "kostenlose Familienversicherung" anbieten würde. Es ist zumindest ungewöhnlich, wenn die Versicherung keinen Ausschluss einer solchen Versicherung bei einer eigenen Beschäftigung des Familienangehörigen vorsieht.
Viele Grüße
T. Reich
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Hallo,
bitte beachten Sie dringend, was die Vorredner schrieben. Wir hatten vor 6 Jahren einen derartig gelagerten Fall, der falsch abgerechnet wurde, weil den damaligen Aussagen der Arbeitnehmerin und des Vorarbeitgebers mehr Beachtung geschenkt wurde als einer verbindlichen Auskunft einer Einzugsstelle. Es gab ein Heidentheater wegen der Nachforderung der Beiträge inkl. Zinsen, zumal grundsätzlich auf den AN nur drei Monate in die Vergangenheit zurückgegriffen werden kann.
Fazit: Eigenes Beschäftigungsverhältnis, eigene Versicherung(spflicht).
2.) Mehr als Minijob aber unterhalb JAE: Die Dame wäre pflichtig in allen SV-Zweigen und hätte damit einen Anspruch auf den AG-Zuschuss. Die Mitversicherung in der PKV könnte sie damit kündigen.
Moin,
eine Ausnahme kann es hier noch geben, wenn die neue Mitarbeiterin älter als 55 Jahre ist. Dann greift die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr. Dann wäre tatsächlich ein Zuschuss zur privaten KV zu zahlen.
Wobei ich Ihren Hinweis: "Ihr Mann ist selbständig tätig und schöpft den AG-Zuschuss zur PKV für seine Familienangehörigen nicht aus." nicht ganz nachvollziehen kann. Als Selbständiger bekommt man doch gar keinen Zuschuss zur PKV. Wo und in welcher Form wird dieser gezahlt?
Viele Grüße
Uwe Lutz
Guten Morgen Herr Hecker,
vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort.
Die Nr. 3 trifft in meinem Fall zu.
Sollte sich die Arbeitnehmerin nicht selbst in der PKV versichern und ihr weiterhin der
AG-Zuschuss zur PKV ausbezahlt werden, weil dies der AG so wünscht, dann muss ich diesen steuer- und sozialversicherungspflichtig abrechnen - oder?
Wissen Sie hier auch näheres?
Vielen lieben Dank und Ihnen noch einen schönen Tag
Andrea Stadler
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Hallo Herr Hecker,
Ihre Antwort auf meine Frage war sehr hilfreich.
Mittlerweile habe ich von der PKV die erforderliche "Bescheinigung zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses nach § 257 SGB und § 61 SGB XI" vorliegen, ausgestellt auf den Namen der Arbeitnehmerin. Man muß nur etwas harnäckig sein, dann bekommt man auch die erforderlichen Unterlagen!
Vielen Dank nochmal für Ihren Beitrag, er hat mir sehr weitergeholfen.
Für Sie eine schöne Woche wünscht Ihnen
Andrea Stadler