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Probleme mit Anlage N-AUS

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letzte Antwort am 15.03.2018 13:53:54 von f_kretschmer
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f_kretschmer
Beginner
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Hallo Community,

ich habe folgendes Problem: Stpfl. arbeitete in 2015 in Belgien. In 2016 wieder in Deutschland bekam aber noch nach DBA steuerfreien Arbeitslohn in 2016 für die Vergangenheit aus Belgien. Betrag wurde auch in die Anlage AUS übernommen. Eine Übertragung der ESt-Erklärung ist nicht möglich, da ich keine Angaben zu Arbeitstagen und Aufenthaltstagen im Ausland machen kann, da es keine gab und Nulleingaben nimmt das Programm nicht an.

Vorab Danke für evtl. Rückmeldungen

DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 3
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Sehr geehrter f.kretschmer,

da Sie im geschilderten Sachverhalt den in Deutschland steuerfreien Arbeitslohn aus Belgien bereits kennen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Wenn eine Lohnsteuerbescheinigung vorliegt und sofern noch nicht geschehen:
    - Erfassen Sie die Lohnsteuerbescheinigung im Erfassungsformular Lohnsteuerbescheinigung.
    - Übernehmen Sie die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung über die Schaltfläche Datenübernahme ohne in die Anlage N zu wechseln.
  2. Wechseln Sie in das Erfassungsformular Anlage N-AUS und erfassen Sie folgende Zeilen:
  • Zeile 36: Nur dann erfassen, wenn der Arbeitslohn aus Belgien noch nicht über die Lohnsteuerbescheinigung erfasst und in Zeile 37 der Anlage N-AUS übernommen wurde.
  • Zeile 42: Bezeichnung und Betrag des Arbeitslohns, der dem Inland zuzuordnen und daher im Inland zu versteuern ist.
  • Zeile 43: Bezeichnung für den Arbeitslohn aus Belgien.
  • Zeile 49: Betrag des Arbeitslohns aus Belgien, der im Inland steuerfrei ist und daher dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

Wenn Sie diese Angaben gemacht haben, verbleibt kein Arbeitslohn mehr, der noch nicht auf das Inland (Zeile 42) oder auf das Ausland (Zeile 43/49) verteilt wurde. Die Eingabe von Arbeitstagen im Kalenderjahr und von Arbeitstagen im Ausland für eine anteilige Aufteilung des verbleibenden Arbeitslohns ist dann nicht mehr erforderlich.

In Zeile 18 der Anlage N-AUS erfassen Sie in den vom/bis-Feldern den Zeitraum, in dem der Steuerpflichtige tatsächlich in Belgien beschäftigt war – also z. B. 01.01.2015 bis 31.12.2015.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Hirsch

DATEV eG

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f_kretschmer
Beginner
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Hallo Herr Hirsch,

Danke für die schnelle Antwort.

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letzte Antwort am 15.03.2018 13:53:54 von f_kretschmer
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