Hallo Community,
ich habe folgendes Problem: Stpfl. arbeitete in 2015 in Belgien. In 2016 wieder in Deutschland bekam aber noch nach DBA steuerfreien Arbeitslohn in 2016 für die Vergangenheit aus Belgien. Betrag wurde auch in die Anlage AUS übernommen. Eine Übertragung der ESt-Erklärung ist nicht möglich, da ich keine Angaben zu Arbeitstagen und Aufenthaltstagen im Ausland machen kann, da es keine gab und Nulleingaben nimmt das Programm nicht an.
Vorab Danke für evtl. Rückmeldungen
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Sehr geehrter f.kretschmer,
da Sie im geschilderten Sachverhalt den in Deutschland steuerfreien Arbeitslohn aus Belgien bereits kennen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Wenn Sie diese Angaben gemacht haben, verbleibt kein Arbeitslohn mehr, der noch nicht auf das Inland (Zeile 42) oder auf das Ausland (Zeile 43/49) verteilt wurde. Die Eingabe von Arbeitstagen im Kalenderjahr und von Arbeitstagen im Ausland für eine anteilige Aufteilung des verbleibenden Arbeitslohns ist dann nicht mehr erforderlich.
In Zeile 18 der Anlage N-AUS erfassen Sie in den vom/bis-Feldern den Zeitraum, in dem der Steuerpflichtige tatsächlich in Belgien beschäftigt war – also z. B. 01.01.2015 bis 31.12.2015.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Hallo Herr Hirsch,
Danke für die schnelle Antwort.