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Arbeitsunfall während Wartefrist

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letzte Antwort am 14.03.2018 14:39:35 von Uwe_Lutz
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s_d_
Beginner
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Moin liebe Community,

ich habe folgendes Problem:

MA ist am 1.1.18 eingetreten und hatte am 24.1. einen Arbeitsunfall (die Krankheit dauert aktuell noch an). Zu dem Zeitpunkt hat sie ja noch keinen Anspruch auf LFZ. Nun bin ich nicht ganz sicher, wie ich das richtig handhabe.

Lt. Krankenkasse bekommt sie vom 24.-28. Verletztengeld, ab 29. ist sie in der LFZ.

So wird das dann auch in Lodas erfasst?

Also      24.1. - 28.1. Kranken(tage)geld

             29.1. - 11.3. Entgeltfortzahlung

             12.3. - ???    Kranken(tage)geld

Bekommt sie also nach Ende der Wartefrist normal Lohnfortzahlung, obwohl sie vorher Verletztengeld bekam?

Und wie sieht das mit dem Zuschuss zum Verletztengeld aus? Das Verletztengeld beträgt ja 80 %.

Der Zuschuss von 20 % steht ihr zu, wenn der Unfall nicht durch Dritte verursacht wurde?

Bitte helft mir, ich möchte das Thema endlich abschließen.

Wir arbeiten mit Lodas.

MfG

Susi

Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Susi,

die Erfassung der Zeiten ist grundsätzlich richtig - fraglich ist nur, ob "Krankentagegeld" oder "Verletztengeld" als Unterbrechungsgrund zu schlüsseln ist. Dies sollten Sie -wenn die Entgeltbescheinigungen schon übermittelt sind- mit der Krankenkasse klären, da bei einer Änderung die bisherige Entgeltbescheinigung storniert und eine neue Bescheinigung an die Berufsgenossenschaft übermittelt wird.


Da in der Regel auch die Krankenkasse und die BG die Daten miteinander austauschen, ist dies vermutlich nicht (mehr) notwendig.

Der Zuschuss von 20% ist vermutlich eine Regelung aus dem Tarifvertrag? Eine allgemeine derartige Verpflichtung ist mir auf jeden Fall nicht bekannt. Wenn der Zuschuss gezahlt werden soll, sollten Sie sich das gezahlte Kranken-/Verletztengeld von der Krankenkasse bzw. BG mitteilen lassen. Dies können Sie auch elektronisch anfordern, wenn Sie bei der Entgeltbescheinigung den entsprechenden Haken "Rückmeldung der Entgeltersatzleistung" in der Lasche "weitergewährte AG-Leistungen" setzen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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s_d_
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Hallo Herr Lutz,

das hilft mir ja schon mal weiter ... Mit der Krankenkasse haben wir geklärt, dass Verletztengeld eingegeben werden soll. Das sollte also soweit korrekt sein.

Na dann bin ich mal auf die Abrechnung gespannt.

Zum Zuschuss hab ich nochmal ein wenig recherchiert ... man findet ja auch kaum etwas zu diesem Thema. Einen Tarifvertrag gibt es nicht. Zuschuss kann gezahlt werden, es gibt aber keinen Anspruch!

Vielen Dank für die Antwort!

MfG Susi

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Susi,

ich würde hier unbedingt eine Probeabrechnung durchführen. Auch der Ausdruck der Entgeltbescheinigungen wird im Rahmen der Probeabrechnung schon vorab erstellt und kann somit geprüft werden.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 14.03.2018 14:39:35 von Uwe_Lutz
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