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Lohnsteuerklasse ändern für Vorjahr

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letzte Antwort am 12.03.2018 09:51:56 von ikoehler
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ikoehler
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Hallo allerseits,

ich habe ein Problem.

Eine von mir über Lodas abzurechnende Mitarbeiterin hat ihre Steuerklasse geändert.

Das Finanzamt hat diese Änderung fälschlicherweise ab Dezember 2017 vorgemerkt.

Ich habe meine Gehaltsabrechnungen Dezember 2017 und Januar 2018 also mit dieser

von ELSTAM übermittelten Steuerklasse durchgeführt.

Nun ist dieser Mitarbeiterin dieser Fehler aufgefallen und sie hat sich mit dem Finanzamt

auseinandergesetzt. Die Beamtin hat dann auch die Steuerklasse rückwirkend am 29.1.2018

für Dezember 2017 korrigiert. So weit so gut............... Mein Problem ist nur, dass ich diese

Änderung nicht über das LodasProgramm hin bekomme, da hier das Zuflussprinzip gilt.

Meine Frage? Ist das Finanzamt überhaupt berechtigt, die Steuerklasse rückwirkend für

das Vorjahr zu ändern? und wenn ja, wie bekomme ich das dann abgerechnet?

Wär echt schön, da ein Statement zu bekommen. Vielen lieben Dank schon mal

heckerlein
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ikoehler
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Vielen Dank Herr Hecker.

Programmtechnisch konnte ich es bereits lösen, indem ich unter Mandantendaten bei Lohnsteuer Allgemeine Daten von Zuflussprinzip auf Entstehungsprinzip geändert habe. Dann habe ich eine Wiederholungsabrechnung Februar 2018 mit Nachberechnung Dezember 2017 gefahren. Abgerechnet wurde dann tatsächlich die nachträglich geänderte Lohnsteuerklasse, allerdings mit dem Fehlerhinweis: Sie haben die 3 Wochen Frist überschritten..............! Argh.....

Da möchte ich mich nicht in die Nesseln setzen. Die zu viel einbehaltene Lohnsteuer würde laut Probeabrechnung mit dem Februar 2018 erstattet und es gäbe keine Berichtigung der LSTB für 2017, ich gehe davon aus, das der komplette Vorgang dann in der 2018 er LSTB Berücksichtigung fände. (Zuflussprinzip)

Und natürlich müsste die Mitarbeiterin eine Einkommensteuererklärung abgeben und könnte sich dann die Lohnsteuer wiederholen, das Problem ist, sie gibt aber keine Erklärung ab, da sie sonst mit einer Nachzahlung rechnen darf. Ich habe sie darauf aufmerksam gemacht, dass sie gesetzlich verpflichtet ist! Nunja....mehr kann ich nicht tun.

Aber der Arbeitgeber ist ja mein Mandant und dieser hängt mir ganz schön im Nacken......!  

Also was tun ? Hat da noch wer Erfahrungswerte?

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heckerlein
Fachmann
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ikoehler
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Vielen Dank. Das war sehr hilfreich. Ich werde keine Berichtigung vornehmen und in den Ring mit dem Mandanten gehen :-).

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letzte Antwort am 12.03.2018 09:51:56 von ikoehler
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