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Urlaub für GFB-Geringfügig beschäftigter: der MA hat 26 Tage Urlaub im Jahr und wird als Rentner ab April 2018 im gleichen Betrieb weiter beschäftigt. Ab April arbeitet er nur noch 3 Tage im Monat. Wie berechne ich den Anspruch des jenigen? Jemand eine Id

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letzte Antwort am 24.08.2018 23:07:43 von mhaas
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heuser
Beginner
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Urlaub für GFB-Geringfügig beschäftigter: der MA hat 26 Tage Urlaub im Jahr und wird als Rentner ab April 2018 im gleichen Betrieb weiter beschäftigt. Ab April arbeitet er nur noch 3 Tage im Monat. Wie berechne ich den Anspruch des jenigen? Jemand eine Idee? Vielen Dank für die Hilfe

icko
Einsteiger
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Nachricht 2 von 6
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Die 26 Tage Anspruch gehören zu einer 5- Tage-Woche ?

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heuser
Beginner
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die 26 Tage sind für eine 5 Tage Woche. Nun arbeitet der jenige nur noch 3 Tage im Monat (3 Nächte)

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 6
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Hallo,

in diesem Fall muss der individuell vereinbarte Urlaub auf die geleisteten Arbeitstage umgerechnet werden. Dies kann über folgende Formel zur Berechnung des reduzierten Urlaubsanspruchs erfolgen:


Vereinbarte Urlaubstage / Anzahl der Werktage der Firma x Arbeitstage des Teilzeitarbeitnehmers = Urlaubsanspruch in Tagen.

Weiter Informationen zum Thema Urlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigten finden Sie unter Dok.-Nr.: 0410591 - Welcher Urlaubsanspruch gilt bei Teilzeit?

Freundliche Grüße

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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rvh
Erfahrener
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Hallo,

in dem konkreten Fall würde ich den Urlaub in zwei Stufen ermitteln:

1. Januar bis März (Vollzeit)

26 UT p.a. x 3 Monate / 12 Monate = 6,5 UT

2. April bis Dezember (Teilzeit)

26 UT p.a. x 9 / 12 x 3 AT p.M. / 21,66666 AT (bei Vollzeit) = 2,7 UT

(der Teiler 21,66666 sind die durchschnittlichen AT pro Monat bei 5-Tage-Woche, ermittelt aus 5 AT x 13 Wochen im Quartal / 3 Monate)

Spannend ist dann allenfalls noch die Frage der Rundung der Ansprüche.

Wenn man beide Abschnitte separat betrachtet, dann würden die 6,5 UT auf 7 UT aufgerundet (4/5-Rundung) und die 2,7 UT auf 3 UT, d.h. in Summe ergäbe das für das Jahr 10 UT.

Wenn man die Abschnitte zusammen rechnet, dann gäben das 9,2 UT, die auf 9 UT abzurunden wären.

Ich persönlich tendiere dabei zur separaten Betrachtung, aber das wäre sicher ein ergiebiges juristisches Analyseobjekt.

Gutes Gelingen ...

R. Hein

Herzliche Grüße aus Nordbaden
R. Hein
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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mhaas
Erfahrener
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Wobei die Abrundung gerade von BAG in einem Fall abzugelten waren ...

Lang may yer lum reek
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letzte Antwort am 24.08.2018 23:07:43 von mhaas
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