abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Programm LuG

2
letzte Antwort am 12.03.2018 07:19:24 von ratlos
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
ratlos
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
170 Mal angesehen

Guten Tag, ich habe eine Arbeitnehmerin die sich vom 7.4.17 bis 6.4.2020 in Elternzeit befindet. Sie beantragt die Unterbrechung der Elternzeit ab dem 02.02.18, weil die Mutterschutzfrist für ihr 2tes Kind am 3.2.18 beginnt. Wie ist die Unterbrechung der Elternzeit beim ersten Kind zu schlüsseln und welche Eingaben sind für das zweite Kind zu erfassen? Den voraussichtlichen Geburtstermin habe ich bereits erfasst, aber noch nicht in den Kalender übergeben.

kretzschmarnetzhammer
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
9 Mal angesehen

Hallo Frau Saxarra,

ich habe in solchen Fällen die EZ des ersten Kindes beendet. In Ihrem Fall zum 02.02.2018.

Die EZ-Einträge im Kalender werden, meine ich mich erinnern zu können, nicht automatisch gelöscht. Also kurz von Hand löschen.

Und den neuen Mutterschutz in den Kalender übernehmen. Die Berechnung zum Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird dann automatisch vom ersten Kind übernommen.

Soweit ich mich erinnern kann, war das im LuG immer sehr unproblematisch.

Diese Vorgehensweise habe ich auch mal mit einer Krankenkasse besprochen und die waren damit einverstanden.

Viele Grüße

0 Kudos
ratlos
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
9 Mal angesehen

Hallo Frau Kretzschmar, vielen Dank. Da ich den Lohn dringend abrechnen musste, habe ich das Problem  zwischenzeitlich selbst gelöst. Bin auf den gleichen Lösungsweg wie Sie gekommen. Habe ebenfalls okay von der Krankenkasse bekommen und es hat alles funktioniert.

2
letzte Antwort am 12.03.2018 07:19:24 von ratlos
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage