Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe gerade für einen Mandanten einen VaSt-Abruf der Daten für die ESt-Erklärung 2017(kein Steuerkonto) versucht.
Es kam die Meldung "Zur Steuer-ID xy wurden keine VaSt-Belege zurückgeliefert".
Offenbar stehen diese noch nicht zur Verfügung, obwohl sie bis 28.02. gemeldet sein müssen.
Weiß jemand aus den vergangenen Jahren, ab welchem Zeitpunkt im Jahr ein Abruf für das Vorjahr erfolgversprechend ist?
Gruß
Andreas Weiß
Lohnsteuerbescheinigungen, Renten und div. Versicherungen sollten in den teilnehmenden Ländern spätestens zum 28.2. vorliegen.
Hat der Mandant keine abrufbaren Einnahme bzw Sonderausgaben usw. bleibt die Seite leer.
Im übrigen ist es nicht erforderlich, im März abzurufen, wenn die Bearbeitung ohnehin erst im Juli geplant ist.
Jetzt hat es geklappt die Daten abzurufen!
Warum das am Tag, an dem man die Vollmacht anlegt, nicht ging ist mir nicht ersichtlich, aber egal. Also stehen die Daten für 2017 Anfang März schon bereit.
Es gibt Mandanten, die schon im März ihre Steuererklärung für das Vorjahr gemacht haben und nicht bis Juni warten wollen.
Thema erledigt.
Hallo Herr Weiß,
i.d.R. besteht eine Zeitverzögerung von ein paar Tagen im Rahmen des Legitimations- und Überprüfungsvorgangs seitens des entsprechenden FA. Daher der Zeitversatz zwischen dem Einstellen der Vollmacht und der Nutzung und Anzeige der daraus möglichen Informationen.
Gruß
Michael Schreiner
Der Abruf am Tag der Vollmachtsanlage kann nicht funktionieren, da die Vollmachten erst abends tatsächlich an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Bei der Anlage werden die Vollmachten "zur Übermittlung bereitgestellt".