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Lohnfortzahlung nach Austritt in Lodas

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letzte Antwort am 29.01.2024 13:31:11 von pogo
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breuer
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo,

wir haben eine gekündigte Mitarbeiterin, die aber noch 5 Tage Anspruch auf Lohnfortzahlung wegen Krankheit nach Austritt hat.

Wie können wir das in Lodas verarbeiten?

Man kann natürlich den Beendigungstag auf 5 Tage weiter voraus setzen, aber das ist, glauben wir, nicht die wirklich richtige Lösung.

Hat jemand Erfahrung?

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 4
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Hallo Sabine Z.,

warum hat eine Mitarbeiterin noch Anspruch auf Lohnfortzahlung nach dem Austrittsdatum? Die Krankenkassen behaupten dies zwar gerne - das ist aber noch kein Grund.

Nach § 8 Abs. 1 EntgFG besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zum Ende der 6-Wochen-Frist, wenn die Kündigung WEGEN der Krankheit erfolgt. Nach § 8 Abs. 2 EntgFG endet der Anspruch mit Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn die Kündigung WÄHREND der Krankheit aus anderem Grunde erfolgt.

Die Krankenkassen gehen -ohne dies im Regelfall weiter zu prüfen- häufig davon aus, dass ein Fall des § 8 Abs. 1 EntgFG vorliegt. Dies muss aber ja nicht der Fall sein.

Dies sollten Sie auf jeden Fall rechtlich prüfen lassen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

Zeugma
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Einen guten Tag wünsche ich.
Mich würde zu diesem alten Fall interessieren, wie die Umsetzung in Lodas zu erfolgen hat, wenn der Arbeitgeber zustimmen sollte, dass es sich um einen Fall nach § 8 Abs. 1 EntgFG handelt. 

In der Software selbst sehe ich die Lösung zunächst nicht. Eine über das Austrittsdatum hinausgehende Fehlzeit wird zunächst mit Protest quittiert. 

 

Besten Dank schon jetzt.

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pogo
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 4
64 Mal angesehen

Dann müsste das sv-rechtliche Beschäftigungsende um ein paar Tage verschoben werden, sprich man gibt in LODAS ein späteres Austrittsdatum ein.

Eine andere Einstellung dazu ist mir noch nicht untergekommen.

 

Ähnlicher Fall bei Krank bei Eintritt. Da beginnt das sv-rechtliche Beschäftigungsverhältnis ja auch erst nach der Krankheit, wenn die Arbeit tatsächlich aufgenommen wird. Nur wird hier die Anmeldung automatisch verschoben.

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letzte Antwort am 29.01.2024 13:31:11 von pogo
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